Gestern wurde in Belgien ein Gesetz beschlossen, das aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Menschen sowie für Menschen mit andauernden psychischen Leiden zulässt.
Die ÖAR zeigt sich schockiert über diesen Weg Belgiens. Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR: „Das belgische Parlament hat mit diesem Gesetz einen schrecklichen Schritt getan, der innerhalb der europäischen Wertegemeinschaft mit Sicherheit noch für Diskussionen sorgen wird – hier kann und darf es keine weiteren Trittbrettfahrer mehr geben!“
Voget spricht damit das „niederländische Modell“ an: Aufschluss über die Realität des niederländischen Sterbehilfemodells gibt die Dissertation der deutschen Juristin Birgit Reuter. Ausgangspunkt war die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber nach dem niederländischen Vorbild das Strafrecht in Bezug auf Sterbehilfe ändern sollte. Reuter untersuchte auch die Motivation der Ärzte: Schmerzen und Leid des Patienten sind nur noch für 30 Prozent der Ärzte Grund genug für unverlangte Sterbehilfe.
Warum sie mit den entscheidungsfähigen Patienten die Tötung nicht diskutiert hätten, wollte Reuter ebenfalls wissen. Es sei eben „einfach das Beste für den Patienten“ gewesen, lautete die Standardantwort. Eine Diskussion mit den „emotional zu labilen“ Patienten hätte „mehr Schaden als Gutes bewirkt“. Aus ihren Recherchen zieht die Autorin den Schluss, dass die niederländische Regelung keinesfalls Vorbild für die deutsche Gesetzgebung sein dürfe. Massivem Missbrauch sei Tür und Tor geöffnet, weil die Erfüllung der vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nicht kontrollierbar sei. Der „rechtfertigende Notstand des Arztes“ – nachzulesen in der Begründung zu einem Freispruch – werde zur Regel, der Notstand des Patienten werde dagegen irrelevant.
„Mit dem Modell zur Sterbekarenz ist Österreich hier den einzig richtigen Weg gegangen“, zollt der ÖAR-Präsident der Regierung Lob, „vor allem die aktive Sterbehilfe an Menschen mit dauernden psychischen Erkrankungen ist auf das Schärfste abzulehnen, denn sie entspricht der Ideologie des Nazi-Regimes. Kranke Menschen zu töten, anstatt ihnen ärztliche Hilfe anzubieten, widerspricht jeglicher humanen und ethischen Einsicht!“