Belgien: Richtungsweisendes Urteil des Gerichts in Flandern

Integration im Schulunterricht ohne Gebärdensprachdolmetscher ist Diskriminierung!

Flagge Belgien
Jessica Johnson

Das Gericht gesteht drei gehörlosen Schülern in Flandern das Recht auf Flämische Gebärdensprache im Unterricht zu. In Flandern (der nördliche Teil Belgiens, in dem Holländisch gesprochen wird) gibt es keine Möglichkeit für Hörgeschädigte, an einer Schule für Hörgeschädigte den Realschulabschluss oder das Abitur zu machen.

Sie MÜSSEN also zwangsläufig die Schulen für Hörende besuchen. Dafür gab es dann den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, aber nur in 30 % der Unterrichtsstunden.

Dagegen haben drei gehörlose Schüler und ihre Eltern, unterstützt durch den Flämischen Gehörlosenbund FEVLADO, vor Gericht geklagt. Und sie haben gewonnen! Das Gericht bezeichnete den zu geringfügigen Dolmi-Einsatz als Diskriminierung und verurteilte die Behörden, für mindestens 70 % der Unterrichtsstunden Dolmis bereitzustellen.

Die flämischen Gehörlosen sind stolz auf diesen Sieg – und hoffen, dass Gesetze entsprechend geändert werden, damit nicht nur die drei Kläger, sondern ALLE hörgeschädigten Schüler bessere Bildungschancen bekommen.

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