Belgien: Sterbehilfe für einen Sexualstraftäter

Denn wieder ist eine Schranke gefallen. Ein Kommentar.

Flagge Belgien
Jessica Johnson

Während in Österreich die Arbeit der Parlamentarischen Enquete-Kommission und die zu erwartende breite Diskussion in Medien und Gesellschaft zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ noch ganz am Anfang stehen, macht Belgien in Sachen „Sterbehilfe“ schon wieder international Schlagzeilen.

Ein kurzer Rückblick

In Belgien hat die aktive Sterbehilfe („Euthanasie“) schon lange Tradition.

Bereits im Jahr 2002 beschloss das Belgische Parlament die Möglichkeit hierfür. Im Februar 2014 wurden die Bestimmungen erweitert: aktive Sterbehilfe ist nun nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern und Jugendlichen, also ohne Alterslimit, unter folgenden Voraussetzungen legal:

  1. Eltern und Kind müssen der aktiven Tötung zustimmen.
  2. Strenge Indikation: nur bei unerträglichen und nicht zu lindernden körperlichen Schmerzen
  3. Gespräch mit Psychologen bzw. Psychiater.

Im Jahr 2013 betrug die Anzahl der Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch nahmen immerhin 1.807.

Der konkrete Fall. Ein klarer Fall?

Frank Van Den Bleeken wurde wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung verurteilt. Seit 30 Jahren lebt er im Gefängnis. Er selbst berichtet von „unerträglichen psychischen Qualen“, die er erleidet, er hält sich für unheilbar psychisch krank und bezeichnet sich selbst als eine Gefahr für die Gesellschaft.

Sein Antrag auf ärztlich assistierten Suizid wurde in einem Gerichtsprozess nun bewilligt. Dieser soll demnächst in einem Krankenhaus vollzogen werden. Davor hat er dort auch noch die Möglichkeit, 48 Stunden mit seinen Angehörigen zu verbringen.

Unter den vielen deutschsprachigen Medienberichten waren auch: Spiegel-Online sowie und die BBC.

Ein Mörder und Vergewaltiger will sterben ?

Die Diskussionen zu diesem Fall nehmen in Postings bei Online-Zeitungen und Foren gerade einen prominenten Platz ein. Gegner und Befürworter liefern sich harte verbale Duelle.

Eine Position: Ein Mörder und Sexualstraftäter hat sowieso den Tod verdient. Er soll doch sterben. Also eine „indirekte Todesstrafe“. Eine andere: Er soll weiterhin in seiner Gefängniszelle sitzen bis zu seinem natürlichen Tod. Das ist die größere Strafe für ihn als ein mehr oder weniger „humaner“ Tötungsakt.

Und dann gibt es auch noch die Meinung: Frank Van Den Bleeken hat noch keine geeignete Therapie erhalten. Hintergrund dafür: Van den Bleeken hat im Jahre 2010 mit seinem Arzt einen Antrag gestellt, um in einer Niederländischen Spezialklinik behandelt zu werden. Belgien hat ihm diese Möglichkeit (ein Therapieplatz wäre frei gewesen) verwehrt.

In einem Interview sagte Van Den Bleeken kürzlich: „Wenn Menschen eine Sexualstraftat begehen, dann muss man ihnen helfen, damit umzugehen“ …. „Sie nur einzusperren hilft niemandem – nicht der Person, nicht der Gesellschaft und nicht den Opfern.“ Nach dieser Auffassung ist Van Den Bleeken auch ein Opfer. Und zwar ein Opfer des Systems, das ihm Hilfe verweigert.

Ein Denkfehler von Anfang an

Es ist das passiert, wovor viele Sterbehilfe-Kritiker gewarnt haben. Eine Schranke ist gefallen. Ein weiter Präzedenzfall wurde geschaffen. Eine weitere Diskussion wurde entfacht.

Wir haben uns auf das Argumentieren eingelassen. Wir haben mit dem Gedanken gespielt, dass aktive Sterbehilfe vielleicht doch in einem Fall „gerechtfertigt“ ist. Wir haben über das wissenschaftlich fundierte Argument der „slippery slope“ – sprich die schiefe Ebene – hinweggesehen. Der Stein kam ins Rollen und wurde/wird immer schneller …

An dieser Stelle möchte ich jedem an dem Thema Interessierten, sei es Befürworter oder Gegner der aktiven Sterbehilfe, folgendes Buch empfehlen: Gerbert van Loenen: „Das ist doch kein Leben mehr! Warum aktive Sterbehilfe zu Fremdbestimmung führt.

Dieses 2014 erschienene Buch zeigt anhand der Geschichte der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden, wie sich die Diskussion und Argumentation in der Gesellschaft im Laufe der Jahrzehnte entwickelt hat und dazu geführt hat, dass auch in den Niederlanden aktive Sterbehilfe möglich wurde.

Und weiters: Wie sich aufgrund dieser Entwicklungen das Klima, die Einstellung und das Verhalten gegenüber alten, kranken und behinderten Menschen geändert hat. Und dass vom Argument der „Selbstbestimmung“ letztendlich nicht viel übrig blieb ?

Who?s next?

Zuerst sind es „selbstbestimmte“ Männer und Frauen, die unheilbar körperlich krank sind.

Dann passiert „es“ auch bei nicht-einwilligungsfähigen dementen und schwer kranken Menschen. Denn Angehörige und Ärzte „wissen“ doch, was für diese „das Beste“ ist.

Dann Kinder und Jugendliche – aus reinem „Mitleid“, ihnen und ihren Eltern gegenüber.

Dann psychisch schwer kranke Menschen. „Die“ seien ja eine „Gefahr“ für die Gesellschaft und sehen in ihrem Leben ohnehin meist keinen Sinn mehr.

Und warum nicht auch für Menschen, die unter schweren und „aussichtslosen“ sozialen Bedingungen leben müssen? „Die“ können ohnehin nicht mehr etwas zur Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.

Und was ist mit chronisch schwer kranken und behinderten Menschen? „Die“ liegen dem Staat ohnehin nur auf der Tasche. „Die“ wurden schließlich auch früher schon …

Eine wichtige Schlussbemerkung

Die letzten Sätze waren bewusst provokativ formuliert. Wie ich persönlich und BIZEPS zum Thema „Sterbehilfe“ bzw. „Würde am Ende des Lebens“ stehen, können Sie beruhigt in der offiziellen BIZEPS-Stellungnahme, die auch schon an die Parlamentarische Enquete-Kommission ging, und in der BIZEPS-Presseaussendung nachlesen.

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0 Kommentare

  • Dass hier „Kraut und Rüben durcheinandergebracht“ werden, ist überhaupt keine Freude, weil dieser Umstand eine rationale Diskussion vollständig verunmöglicht.
    Ich werde mich deshalb hier nicht weiter äußern.

  • Da werden Kraut und Rüben so sehr durcheinandergebracht, dass es a Freid is.
    De Therapie wurde ihm verwehrt, so weit, so schlecht. Das im Rahmen eines Artikels über die Sterbehilfe zu erwähnen suggeriert, dass die Sterbehilfe die Ursache dafür war. Und das bezweifle ich. Welche notwendigen Behandlungen werden in Österreich nicht gewährt oder nur in unzureichendem Maß?

    Der zweite Punkt ist die zweifelhafte Wirksamkeit solcher Therapien. Das ist ein langes Thema, aber es bestehen begründete Zweifel daran, insbesondere bei schwerwiegenden Störungen.

    Und zu guter letzt packe ich auch noch die moralische Keule aus. Er ist in der Lage, die Menschlichkeit einer Therapieverweigerung zu beurteilen, aber nicht die einer schwerwiegenden Straftat? Wenn Sterbehilfe nicht die richtige Antwort ist, dann aber dauerhaft wegsperren, bitte…

  • Danke für Ihren Artikel, der sich (leider) mit meinen persönlichen Überlegungen deckt, die mir in den Sinn kamen, als ich von dem belgischen Entscheid hörte. Ich hoffe, dass es nie zu einem solchen „Dammbruch“ (lt. Frau Karoliny) kommen wird.

  • @Klaudia Karoliny: Ein Dammbruch sollte unbedingt vermieden werden.

  • Den Fall kenne ich nicht ausreichend, um mich da äußern zu können, jedoch stimmt es mich bedenklich, dass Menschen „eingeschläfert“ werden sollen.
    Das hatten wir schon einmal, dass jemand erklärt hat, der/die Person „hat nichts vom Leben“.
    Ich war als Kind lange in einer Beatmungsmaschine und konnte nur den Kopf und 2 Finger bewegen, wie wäre das dann beurteilt worden?

  • Die UN-Behindertenkonvention verbietet eine Diskriminierung – auch in der Gesundheitsversorgung, die aus dem Grunde einer Behinderung erfolgen würde (Art 25).

    Das schließt aber nicht, daß es „Diskriminierung“ aufgrund des Umstands geben kann und wird, daß jemand eine Haftstrafe verbüßt.

    Die UN-Standard Minimum Rules for the Teatment of Prisoners (Minimalstandards für die Behandlung von Gefangenen) geben in Art. 22-26 diesbezügliche Emmpfehlungen für „Mindeststandards“ an.

    ZB wird festgelegt, daß kranke Häftlinge, die eine besondere Behandlung benötigen, in spezialisierte Institutionen oder zivile Krankenhäuser überstellt werden sollen

    Art. 22 (2) Sick prisoners who require specialist treatment shall be transferred to specialized institutions or to civil hospitals.

    Aber wie ist es in der Realität? Wir haben wohl durchaus eine Zweiklassenmedizin, die meist private finanzielle Mittel erfordert, um theoretisch zustehende Behandlungen auch wirklich durchziehen zu können.

    Ich habe gehört, daß PatientInnen mit HIV/Aids oft Schwierigkeiten haben, überhaupt in Spitälern aufgenommen zu werden, weil eine gewisse Scheu vor der Ansteckung besteht. Wie geht es dann erst mit solchen Häftlingen?

    .. und man denke auch an die Öffentlichkeit: Den Neid der vielen, die eine solche Behandlung nicht bekommen können, aber eben keine Straftäter sind..

    Bzw. dürfte die Behandlung doch – aus Sicht der Schulmedizin – eher experimentell sein, also nicht auf den gewohnten Bahnen.

  • Es gibt keine Menschen, die „von Natur aus“ schlecht sind, sondern entspricht es nicht der Natur des Menschen, gewalttätig zu sein, ob in persönlichen oder globalen Bezügen (wie Kriegen), sondern gibt es einen internationalen Konsens der Weltgemeinschaft darüber, daß Gewalt kein Naturgesetz ist.

    Erklärung von Sevilla „Gewalt ist kein Naturgesetz“
    http://www.unesco.de/4710.html

    Wenn sich also ein Mensch, sei es auch ein Mörder und Vergewaltiger, der sich selbst nicht aus seinen persönlich als extrem negativ empfundenen geistigen Zustand befreien kann, zu einer Therapie freiwillig entschließt, so sollte dieser jedenfalls der Vorzug gegeben werden.

    Es gibt – wie in Internetforen lesbar – schier unglaubliche Konstellationen, wo sich Menschen selbst „eingekriegt haben“, das heißt, mit ihren Impulsen und Agressionen sinnvoll umgehen können, sodass sie ein sinnvolles Leben führen und an der Gesellschaft teilhaben können. Dazu braucht es vermutlich vieler Schritten.

    Aber hier gilt wohl auch der Grundsatz der UN-Behindertenkonvention auf den bestmöglichen Gesundheitsstandard (selbstbestimmt!).

    Das psychiatrische System ist ja geprägt vom Besserwissen der BehandlerInnen, und auf die Betroffenen, die oft selbst wissen, was sie benötigen würden als (auch medizinische) Hilfe, wird nicht gehört.

    Es fehlt auch an Einsichten in die Krankheitszusammenhänge, sowie an Bereitschaft, am System etwas zu ändern (wenn ich einmal bestimmte Menschen, die nie in den stationären Behandlungsbereich kommen, ausspare).

    Das ist vielleicht vergleichbar mit dem Schulsystem, bei dem Reformen auch sehr schwierig, aber nötig sind.

    MW blickt Österreich jetzt doch wieder nach Finnland?
    In Skandinavien gibt es auch einige sinnvolle psychiatrische Behandlungsansätze…

  • Der Verurteilte sagt selbst, daß er Hilfe braucht. Er hat ja auch 2010 einen Antrag auf eine medizinische Behandlung in den Niederlanden gestellt. Dieser Antrag war von einem Arzt unterstützt. Ich frage mich, warum hier keine Bewilligung erfolgt ist?

    Selbstbestimmt ist hier nicht der Tod, sondern handelt es sich mE um eine letzte Aktionsmöglichkeit, wenn schon keine Behandlung gewährt wird.

    Der Antrag auf die aktive Sterbehilfe wurde wohl mit dem Argument der unheilbaren Erkrankung gestellt.

    Aber gerade eine solche scheint ja nach Ansicht des Verurteilten und seines Arztes nicht vorzuliegen, sondern würde eine Chance auf Besserung oder Heilung durch die Auslandsbehandlung bestehen.

    Es wäre nicht verwunderlich, daß diese Behandlung in Belgien nicht durchgeführt werden würde können, da es für „spezielle, exotische, seltene Erkrankungen“ oft nur einen oder ganz wenige Spezialisten auf der Welt gibt, die hier eine Behandlung gefunden haben.

    Ich sehe allerdings einen Konflikt, der sich hochgebauscht hat, und eine letzte Verzweiflungstat – nämlich die nunmehr legalisierte aktive assistierte Selbsttötung. Nach Friedrich Glasl Schema der Konflikteskalation ist das die letzte Stufe auf der Konfliktleiter. In gewisser Weise rechnet der Verurteilte damit auch mit dem für ihn unmenschlichen Justizsystem ab, das ihm die Behandlung nicht gewährt.

    Die näheren Umstände der vergeblichen Antragstellung sind ja wohl nicht öffentlich zugänglich. Schade doch um jeden Menschen.

    Wenn diesem Menschen geholfen werden würde, würden vielleicht viele andere Verurteilte, die das wünschen, eine (bessere) Therapie bekommen können.

  • Danke für den Beitrag! Ich befürchte einen „Dammbruch“ auch bald in Österreich, wenn das so weitergeht. Auf jeden Fall weht bereits ein ziemlich rauher Wind!

  • ich danke Bizeps für die anstossenden Gedanken. bei solchen Themen stellt sich die frage: wo ist hier anfang und ende der wurst, und sollen wir sie überhaupt essen. am ende erweist sie sich ja vielleicht als gift.

  • Sehr guter Beitrag! Bezüglich der gesetzlichen Erweiterung auf Kinder haben sich sogar namhafte Kinderärzte in unterschiedlichen Medien, und zwar basierend auf ihren eigenen beruflichen Kenntnissen und daher sehrwohl korrekten Einschätzungsmöglichkeiten ablehnend zu Wort gemeldet.

  • Ein paar Anforderungen eines barrierefreien PDF-Dokuments hätte Bizeps aber schon erfüllen können ;-)

    Oder weiß man etwa nicht, was das ist?