"Mein Antrag, dass die Eintragung im Telefonbuch europaweit unentgeltlich sein müsse, wurde angenommen."
„Es ist mir gelungen, heute bei der ersten Lesung zur Änderung eines Kommissionsvorschlags zur Telekommunikation entgegen den Vorstellungen des konservativen Berichterstatters zentrale Forderungen des Konsumentenschutzes einzubringen. Erstmals werden gemeinschaftsweit die Rechte und Pflichten von Telefongesellschaften im Handy- und Festnetzbereich geregelt“, erklärte Maria Berger, SPÖ-Abgeordnete im Europäischen Parlament Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
„Mein Antrag, dass die Eintragung im Telefonbuch europaweit unentgeltlich sein müsse, wurde angenommen.“ Insbesondere der Zugang von Behinderten zum öffentlichen Telefonnetz konnte – europaweit – erleichtert werden. „Die Inanspruchnahme von Telefonauskunft und -vermittlung darf nicht über die Maßen vergebührt werden“, erwähnte Berger einige ihrer Änderungsanträge.
Künftig müssten Fernseh- und Radioproduktionen von öffentlichem Interesse auch von Satelliten- und Kabelanbietern übertragen werden. Hierbei werde von der „Must-Carry-Verpflichtung“ gesprochen, stellte Berger klar.
„Wir konnten klar machen, dass bessere nationale Konsumentenschutzbestimmungen – wie sie etwa in Österreich bestehen – selbstverständlich aufrecht bleiben können“, schloss Berger.