Berger: Neues Sachwalterrecht bringt mehr Selbstbestimmung

Mit dem neuen Sachwalterrecht wird die gesetzliche Vertretung von Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit geregelt.

Maria Berger
Maria Berger

„Die mit dem 1. Juli in Kraft tretende Neuregelung des Sachwalterschaftsrechts bringt mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen, mehr Rechte für die Familien und einen gezielten Einsatz von Sachwalterschaften und damit weniger Gerichtsverfahren“, erklärte Justizministerin Maria Berger am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Klaus Wondrak, dem Präsidenten der Notariatskammer und Peter Schlaffer, dem Geschäftsführer VertretungsNetz.

Das neue Sachwalterschaftsrecht sei in enger Kooperation insbesonders mit der Notariatskammer und dem VertretungsNetz ausgearbeitet worden. Mit dem neuen Sachwalterrecht wird die gesetzliche Vertretung von Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit geregelt. Vor allem die Vorsorgevollmacht bringt Betroffenen mehr Selbstbestimmung. Damit kann man für den Fall, dass in Zukunft bestimmte Angelegenheiten nicht mehr alleine geregelt werden können, einer Person eigener Wahl vorsorglich eine Vollmacht erteilen. Solche Vollmachten werden seit 2005 im Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV), geführt von der Notariatskammer, gesammelt.

Nun muss ein Richter, bevor er eine Sachwalterschaft verfügt, im ÖZVV abfragen, ob etwa eine Vorsorgevollmacht besteht. Die Regelung von Bankgeschäften, die Unterbringung in einem Pflegeheim und die Vertretung vor Behörden können so im Vorsorgefall an eine bestimmte Person des Vertrauens übertragen werden. Der Betroffene kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, auch nach Verlust der Geschäftsfähigkeit.

Um die BürgerInnen mit der neuen Rechtslage vertraut zumachen, gibt es zielgruppenorientierte Informationen. „So wurde eine Broschüre für Personen, die mit komplizierten Sachverhalten nicht umgehen können, erstellt, damit sie selbständig entscheiden können“, sagte Berger. Daneben gibt es auch eine allgemeine Informationsbroschüre, in Papierform oder online zu beziehen. Auch ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht ist über diese Internet-Seite abrufbar.

Die Sachwalterverfügung ermöglicht es nun, auch auf die Auswahl der Sachwalter Einfluss zu nehmen. Wer dies im Falle des Falles sein soll, kann vom Betroffenen durch eine Sachwalterverfügung festgelegt werden. Auch diese wird im ÖZVV eingetragen. Wenn diese Verfügung dem Wohl des Betroffenen entspricht, muss das Gericht Folge leisten.

Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger im selben Haushalt räumt diesen eine gesetzliche Vertretung in risikoarmen Bereichen (z.B.: Bezahlung der Miete) ein. Dadurch wird der familiäre Alltag wesentlich erleichtert.

Auch die Sachwalter selbst unterliegen nun neuen Regelungen. So dürfen sie nicht mehr als fünf Personen sachwalterlich betreuen, es sei denn, es handelt sich um Rechtsanwälte oder Notare, da ist die Anzahl der Besachwalterungen mit 25 beschränkt. Auch eine Mindestanzahl persönlicher Kontakte zwischen Sachwalter und der betreuten Person ist festgelegt. Auch wenn ein Sachwalter bereits bestellt wurde, kann das Gericht bestimmen, dass die Betroffenen über bestimmte Sachen oder Einkommensteile frei verfügen können.

Die Deckung aktueller Bedürfnisse soll Priorität vor der Vermögensvermehrung haben. Weiters betonte Berger, dass es im Rahmen der Verhandlungen über das Doppelbudget 2007/2008 gelungen sei, die Finanzmittel für die Sachwaltervereine um 15 Prozent im Vergleich zum Budget 2006 aufzustocken.

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