Bericht der ENAR-ExpertInnengruppe zur Ausdehnung des Antidiskriminierungsrechts

Die ExpertInnengruppe schlägt eine einheitliche Richtlinie für alle noch ausständigen Gründen im Bereich Güter und Dienstleistungen vor.

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ENAR

Am 26. März 2008 traf sich in Brüssel eine ExpertInnengruppe, um für ENAR, das Europäische Netzwerk gegen Rassismus, eine Stellungnahme zur geplanten Erweiterung des EU-Antidiskriminierungsrechts zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden von Mark Bell als Bericht zusammengefasst.

Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze:

  • Der Diskriminierungsschutz muss für alle Gründe gleich sein, deshalb wird jegliche Hierarchisierung abgelehnt.
  • Der Diskriminierungsschutz beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sollte für alle ausständigen Gründe – Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Orientierung und Alter – in einer Richtlinie erfolgen.
  • Es sollte ausdrücklich betont werden, dass Diskriminierung wegen des vermeintlichen Vorliegens eines Merkmals und Mehrfachdiskriminierung jedenfalls eine Diskriminierung darstellt.

Leider hat sich die Kommission kürzlich entschieden, den angekündigten Richtlinienentwurf auf den Bereich Behinderung zu beschränken. Der Bericht ist jedenfalls lesenswert – außerdem gibt es eine Petition zur Ausdehnung der Richtlinie auf alle noch nicht geregelten Gründe.

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