Bericht Gleichstellung

Rund 60 behindertendiskriminierende Wiener Rechtsvorschriften und zahlreiche faktische Benachteiligungen behinderter Menschen in Wien sind bekannt - das Ziel muß ein Wiener Behindertengleichstellungsgesetz sein!

Wappen Land Wien
Land Wien

Aufgrund eines Beschlusses der Interessensvertretung der behinderten Menschen – einem offiziellen behindertenpolitischen Gremium nach § 46 des Wiener Behindertengesetzes – konstituierte sich am 22. Oktober 2002 das Komitee „Behindertengleichstellung in Wien“.

Das Komitee erarbeitete einen Bericht unter dem Titel „Behindertengleichstellung in Wien – Ist-Stand und Notwendigkeiten“, der von der Interessensvertretung der behinderten Menschen in der Sitzung vom 28. November 2002 einstimmig angenommen wurde.

Bisher wurden keine der im Bericht erwähnten Diskriminierungen im Wiener Landesrecht beseitigt.

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