Am 22. März 2007 legte der Menschenrechtsbeirat beim Bundesministerium für Inneres seine Berichte über die Tätigkeit im Jahr 2006 vor.
Der Menschenrechtsbeirat hat für das Berichtsjahr 2006 drei Berichte, nämlich zu den Themenkreisen „Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheitsbehörden“, „Umgang staatlicher Institutionen mit Misshandlungsvorwürfen gegen Organe der Sicherheitsexekutive“ und „Gesundheitsversorgung von Menschen in Schubhaft anlässlich des Todes von Yankuba Ceesay im PAZ Linz“ fertiggestellt und veröffentlicht.
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Beirates und der Kommissionen lag auch im Jahr 2006 und liegt weiter in der Untersuchung des Umganges der staatlichen Organe mit Misshandlungsvorwürfen.
„Der Menschenrechtsbeirat überprüft die Tätigkeit der Sicherheitsexekutive unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte, entfaltet darüber hinaus eine inhaltlich-konzeptive Arbeit und erstattet auf Grundlage dieser Arbeit dem Bundesminister für Inneres Verbesserungsvorschläge“, ist auf der Homepage des Menschenrechtsbeirates zu lesen.
„Viel Verbesserungspotenzial gefunden“
Was in angelsächsischen Staaten schon längst üblich, wird nun bei uns mehr und mehr angewandt. Die Verletzung der Menschenrechte behinderter Menschen wird in solche Berichte aufgenommen. Im 120 seitigen Bericht des Menschenrechtsbeirates geht es dieses Mal um mangelnde Barrierefreiheit.
„Die Kommission Oberösterreich-Salzburg hat die Barrierefreiheit der Polizeiinspektionen in den betreffenden Bundesländern überprüft und viel Verbesserungspotenzial gefunden, um sicherzustellen, dass alle Menschen ungehindert Zugang zu Sicherheitsorganen haben“, hält der Bericht fest und empfiehlt: „Der ungehinderte – sprich barrierefreie Zugang – zu allen Polizeiinspektionen und Sicherheitswachkörpern sollte schnellstmöglich umgesetzt werden.“