Ab dem 1. Jänner 2025 müssen im Wohnungsneubau zwei Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein.
Der Senat von Berlin hat am 10. August 2021 den Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung und dabei eine weitere Förderung der Barrierefreiheit beschlossen.
Ab dem 1. Jänner 2025 müssen im Wohnungsneubau zwei Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Auch die Barrierefreiheit bei Verwaltungs-, Gerichts- und Bürogebäuden soll erweitert werden.
Zudem wird die Typengenehmigung in die Bauordnung für Berlin aufgenommen, um das serienmäßige Bauen, insbesondere beim Wohnungsneubau, zu erleichtern und zu beschleunigen.
Diplom Juristin Daniela Blomeyer
13.09.2021, 21:04
Hat leider zu lange, Jahrzehnte, gedauert.
Bis es Wirkung zeigt, werden noch weiterhin viele auf Barrierefreiheit verzichten müssen, die ja jedem hilft und das Leben einfacher macht.
Klaudia Karoliny
26.08.2021, 09:13
Weise Entscheidung!