Sieben Mitglieder arbeiten künftig im unabhängigen und weisungsfreien Salzburger Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu überwachen und das Land Salzburg zu beraten.
Gewählt wurde nun kürzlich der erste Vorsitz des Monitoringausschusses: An der Spitze steht künftig Karin Astegger. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Elisabeth Krenner gewählt.
Karin Astegger arbeitet für die Lebenshilfe und begleitet dort Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung bei einem selbstbestimmten und erfüllten Leben. In ihren Aufgabenbereich fallen Qualitätsmanagement genauso wie Forschung und Entwicklung. Sie bringt ihre umfassende „Inklusions-Kompetenz“ in den Monitoringausschuss ein.
Elisabeth Krenner leitet die Cochlea Implantat-Selbsthilfegruppe „Taub und trotzdem hören“ und war nach einer Erkrankung 20 Jahre lang gehörlos. Die Erfahrungen ihrer eigenen Geschichte und jene aus der Arbeit mit gehörlosen und schwerhörigen Menschen werden den Beirat bereichern.
Der Monitoringausschuss umfasst ausschließlich ehrenamtlich tätige Mitglieder, die von der Gleichbehandlungskommission des Landes Salzburg ausgewählt worden sind. Entscheidend für die Wahl waren Kriterien wie Erfahrung und das Know-how zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Daher wurden vier Personen aus Organisationen von Menschen mit Behinderung in den Beirat bestellt. Darunter sind neben der neuen Vorsitzenden und deren Stellvertreterin auch Thomas Thöny von der Caritas Salzburg und Wilfried Raith von der Sozialen Arbeit GmbH.
Ersatzmitglieder sind Norbert Krammer (VertretungsNetz – Sachwalterschaft), Michaela Schmid (Laube Sozialpsychiatrische Aktivitäten), Dominik Gruber (pro mente) und Peter Fürst (Behinderten-Vertrauensperson im Land Salzburg).
Experten aus der wissenschaftlichen Lehre
Als Experte aus dem Bereich der wissenschaftlichen Lehre wurde Robert Schneider von der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig ausgewählt. Für seine Vertretung steht Gottfried Wetzel vom Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Salzburg bereit. Experte aus einer Nicht-Regierungsorganisation ist Christian Treweller (Soziale Initiative Salzburg), Vertreterin für das Land Salzburg ist Gleichbehandlungsbeauftragte Karoline Brandauer.
„Jeder Mensch hat das Recht auf möglichst vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Damit dieses Ziel Wirklichkeit wird, braucht es auch eine starke Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen. Der Monitoringausschuss hilft uns, Barrieren abzubauen. Er ist ein wichtiges Sprachrohr für Inklusion und umfasst alle unterschiedlichen Salzburger Interessenvertretungen“, stellte Landesrätin Martina Berthold fest.
Engagement und Teamgeist
Nach der konstituierenden Sitzung nimmt der Salzburger Monitoringausschuss die inhaltliche Arbeit rasch auf. Vorsitzende Astegger betont dabei die gute konstruktive Stimmung im Ausschuss und die Bereitschaft aller Mitglieder, sich für die Umsetzung der Inklusion in Salzburg einzusetzen. Daher wird im ersten Schritt an einem Aktionsplan gearbeitet. Ende August findet erstmals auch das Treffen aller neun Bundesländer-Monitoringausschüsse in Salzburg statt.
Menschenrechte umsetzen
Die Monitoringausschüsse aller österreichischen Bundesländer beziehen sich auf die Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2006 verabschiedet worden ist. Mit dieser UN-Behindertenrechtskonvention haben sich bisher 167 Staaten dazu verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen umfassend umzusetzen und die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft sicherzustellen.
Damit betrifft sie weltweit rund 650 Millionen Menschen. Österreich verpflichtet sich seit der Ratifizierung des Vertrags im Jahr 2008, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen.
Leitgedanke Inklusion
Inklusion ist die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft für alle Menschen. Sie ist der Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention. Dort wird gesellschaftliche Normalität als ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen beschrieben.
Peter Siegfried Krug
10.01.2023, 01:49
Ich glaube, dass die angestrebte Inklusion eher bei den Rollstuhlfahrern umgesetzt wird, als beispielsweise bei Menschen, die lebenslang an den Folgen von Misshandlungen in der Kindheit leiden. Ich rede von sexuellen Missbrauch und schweren körperlichen Misshandlungen. Und ich rede von psychisch misshandelte Kinder. Viele davon tragen ihr Leid lebenslang bei sich, ohne den Mut zu haben mit anderen darüber zu reden. Die nicht ausdiskutierten und non – verbalen Traumen können so schlimm sein, dass die Aufmerksamkeit in der Schule gänzlich fehlt. Später schlittern solche ehemalige Kinder wegen sozialem Ausschluss nicht selten in die Jugendkriminalität ab, oder leiden unter Alkoholprobleme. Diese seelische Wunden heilen nicht und können den Menschen lebenslang von der Gesellschaft ausschließen.
Da die Verursacher solcher Traumen in der Regel nicht zur Rechenschaft gezogen werden sind ehemalige misshandelte Kinder normalerweise unbeachtete Außenseiter.