Berufungsgericht bestätigt Diskriminierung durch Plachutta

Erstes rechtskräftiges Urteil zu barrierefreien Toiletten.

Restaurant Plachutta in der Wiener Wollzeile
Tauralbus

ÖZIV Burgenland Präsident Hans-Jürgen Groß führte ein Zivilgerichtsverfahren gegen die bekannte Gastronomiekette Mario Plachutta Ges.m.b.H., wegen einer nicht vorhandenen, barrierefreien Sanitäranlage im Plachutta-Restaurant Wollzeile.

Die rechtliche Basis dafür legte das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Das Bezirksgericht Döbling erkannte bereits mit Urteil vom 10.01.2022, dass laut § 5 Abs. 2 BGStG eine mittelbare Diskriminierung vorliegt. In weiterer Folge hat die Mario Plachutta Ges.m.b.H. gegen dieses Urteil berufen.

Nun liegt das Urteil vor: Das Berufungsgericht hat alle Einwände abgewiesen, insbesondere die „Unzumutbarkeit aufgrund baulicher Gründe und Gründen des Denkmalschutzes“.

Auszug aus dem Urteil: „Der Beklagte wäre folglich seit dem 1.1.2016 verpflichtet gewesen, eine barrierefreie Sanitärräumlichkeit für ihre Gäste zur Verfügung zu stellen.“

Der Abschlusssatz des Urteils lautete: „Hervorzuheben ist aber letztmalig, dass die mittelbare Diskriminierung darin liegt, dass die Beklagte keine barrierefreie Toilette zur Verfügung stellte.“

Der Präsident des ÖZIV Burgenland begrüßt diese Entscheidung des Berufungsgerichtes:

„Es erfüllt mich mit großer Freude, dass erstmalig eine klare Rechtsentscheidung zum verpflichtenden Vorhandensein einer barrierefreien Toilette vorliegt. Ich hoffe sehr, dass hiermit der Startschuss für eine selbstverständliche Einrichtung erfolgt ist und viele Betriebe zum Umdenken angeregt werden. Es stärkt uns in der Argumentation und wir werden sehr genau die weiteren vor allem gastronomischen Maßnahmen beobachten, um zukünftig Diskriminierungen zu unterbinden“, so Hans-Jürgen Groß.

Abschließend ist anzuführen, dass der Betreiber leider keine barrierefreie Toilette errichten muss. Das Gesetz sieht lediglich Schadenersatz für die betroffene Person vor.

„Hier wäre aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf gegeben!“, erläutert Hans-Jürgen Groß.

Siehe auch: Salzburger Nachrichten 

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4 Kommentare

  • Leider spielt der Denkmalschutz oft mit den Firmen Ping pong.Eine Trafik in Wien musste ihren behindertengerechten Umbau rückbauen wegen Denkmalschutz vor ein paar Jahren. Ich habe Kontakt zu Pfarren in Wien und wenn Kirchen behindertengerechte Rampen bauen wollten, hat das oft Jahre gedauert weil der Denkmalschutz Terror machte und oft die Kosten des Umbaus exorbitant erhöhte während staatliche Einrichtungen machen können was sie wollen, zum Beispiel nicht funktionierende Treppenlifte in Wahllokalen oder nicht barierefreien Magistrate wie im 2. Bezirk Karmeliergasse….

  • Traurig genug ,daß es dafür ein „Gericht“ braucht!Sollte in allen Bundesländern selbstverständlich sein!“Sollte“!

  • Auch ich möchte gratulieren. Es ist zu hoffen, dass Menschen mit Behinderungen erkennen, das das einklagen ihrer Rechte eine öffentlichkeitswirksame Maßnahme zur Diskriminierungsbekämpfung darstellt.

  • Gratulation zum Erfolg!