Beschäftigungsbonus

Maßnahmen gegen überproportionale Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung

Rollstuhl vor Paragraphenzeichen
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Die Bundesregierung sieht in ihrem Arbeitsprogramm 2017/2018 einen Beschäftigungsbonus für neugeschaffene vollversicherungspflichtige Arbeitsplätze vor. Jedoch ist dieser noch an die Kommunalsteuerpflicht gebunden, wodurch begünstigt behinderte Menschen von dem Beschäftigungsbonus ausgeschlossen wären.

Die ÖAR (Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs) appellierte in  einem Brief an  relevante politische Akteure, diese drohende Diskriminierung zu beseitigen und forderte dazu auf, zusätzliche Förderungen angesichts der überproportionalen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen einzuführen.

In den bereits erhaltenen Antwortschreiben wird zugesichert, dass der Beschäftigungsbonus so ausgestaltet werde, dass er auch Menschen mit Behinderungen erfasse. Trotzdem bleiben unterschiedliche Auffassung im Bezug auf zusätzlichen Förderung bestehen.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband sieht in den Zahlen nicht beschäftigter Menschen mit Behinderung dringenden Handlungsbedarf der Regierung. Erwerbstätig zu sein bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu einem eigenständigen und selbstbestimmten Leben.

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