Das Behinderteneinstellungsgesetz regelt, dass pro 25 beschäftigten Personen eine behinderte Person eingestellt werden muss. Wer zuwenig behinderte Personen einstellt muss eine Ausgleichstaxe bezahlen. Das Rote Kreuz möchte eine Ausnahmeregelung.
„Ausgerechnet das Rote Kreuz, das von öffentlichen Geldern und Spenden finanziert wird, hat in den Bezirken Linz und Linz-Land keinen Behinderten angestellt. Und muss dafür zigtausend Euro zahlen“, kritisiert ein „Insider“ in der Linzer Rundschau die Vorgangsweise der Hilfsorganisation in Oberösterreich.
Das Oberösterreichische Rote Kreuz beschäftigt laut Linzer Rundschau 1134 Personen, davon sind aber nur 18 Personen behindert.
Statt diese peinliche Situation ändern zu wollen und mehr behinderte Menschen zu beschäftigen – immerhin befindet sich in Linz die Zentrale – dort gibt es viele Verwaltungsposten – versucht der Geschäftsführer Christoph Patzalt einen anderen Weg: „Wir kämpfen darum, dass wir befreit werden.“
Zwar wolle man sich vor der Verantwortung nicht drücken, doch habe man nicht viele „behindertentaugliche Arbeitsplätze“ so Patzalt weiter. Er hofft, die ausständigen 40.000 Euro an Ausgleichstaxe nicht bezahlen zu müssen.
„Es gibt keine Ausnahmen“, heißt es konsequenterweise seitens des Bundessozialamtes, denn man dürfte bei behinderten Personen nicht nur an Sinnesbehinderungen oder Rollstuhlfahrer denken, sondern „dauernd beeinträchtigt“ kann auch jemand mit „Kreuzproblemen“ sein.
Das Ansinnen des Roten Kreuzes in Oberösterreich ist beschämend und muss mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden.