Eine Anhörung zum Inklusionsstärkungsgesetz im NRW-Landtag ist wegen eines fehlenden Gebärdensprachdolmetschers abgebrochen worden. Dies berichtet RP ONLINE.
Welch peinliche Panne im Landtag von Nordrhein-Westfalen am 18. November 2015 bei einer Anhörung zum Inklusionsstärkungsgesetz.
Der Landtagsverwaltung war mehr als eine Woche vor der Sitzung bekannt, dass Gebärdensprachdolmetschung benötigt werden. Doch es gelang der Verwaltung – laut RP ONLINE nicht, Gebärdensprachdolmetschung zu organisieren. Dies teilte auch ein Sprecher des Landtages mit.
Da klar war, dass auch gehörlose Sachverständige anwesend sein werden, versuchte man die Situation abzuwenden. Die Verwaltung hatte anscheinend den gehörlosen Sachverständigen eine separate Anhörung angeboten. Dieses Angebot wurde aber verständlicher Weise abgelehnt.
„Eklat im NRW-Landtag“ und Abbruch
Trotz dieser Vorgeschichte wurde die Sitzung einfach gestartet, vermeldet RP ONLINE im Artikel „Eklat im NRW-Landtag“. Nach einiger Zeit machte Martin Magiera, gehörloser Sachverständiger, mit einem Zettel auf den Umstand aufmerksam.
Angeblich bemerkten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erst dann diese Diskriminierung und brachen die Anhörung ab. Einer nannte den Vorfall einen „beschämenden Vorgang“.