Am 3. Oktober 2013 könnte im NÖ-Landtag die Novelle zum Mindestsicherungsgesetz beschlossen werden.

Der Entwurf sieht vor, dass für Menschen mit Behinderungen ein niedrigerer Mindeststandard eingeführt werden soll, wenn sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Die ÖAR und ihre Mitgliedsorganisationen legen massiven Protest ein!
Unglaublich, denn dies würde dem strikten Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen in Artikel 7 der Bundesverfassung widersprechen und die Lebensrealität der betroffenen Menschen vollkommen verkennen.
Durch die geplante Novelle würde die finanzielle Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Niederösterreich verfestigt. Niederösterreich konterkariert, wie Volksanwalt Dr. Kräuter feststellt, schon jetzt durch seine Verwaltungspraxis die Vereinbarung zur Mindestsicherung gemäß Art. 15a der Verfassung. Diese soll für die Menschen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, österreichweit gleichartige Rahmenbedingungen schaffen. Menschen mit Behinderungen wird in Niederösterreich aber schon jetzt nicht der gesamte Betrag ausgezahlt, der ihnen auf Grund dieser Vereinbarung zustehen würde.
Dr. Klaus Voget, ÖAR- und ÖZIV-Präsident: „Zwischen Armut und Behinderung gibt es direkte Zusammenhänge. Der Armutsfalle zu entgehen, ist für Menschen mit Behinderungen wesentlich schwieriger als für Menschen ohne Behinderung. Armut ist vor allem durch soziale Ausgrenzung und Nicht-Teilhabe an der Gesellschaft gekennzeichnet. Menschen mit Behinderungen sind davon und in der Folge auch von gesundheitlichen Nachteilen besonders betroffen. Unsere Forderung lautet daher, diese Novelle keinesfalls in der angedachten Fassung zu beschließen!“