Betonkopf für Barrierenbau verliehen

Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e.V. (ABB) hat am 5. Mai 2012 den Betonkopf 2012 an die Gemeinde Wiesengrund für die Sanierung der Kindertagesstätte "Sonnenschein" in Trebendorf verliehen.

Betonkopf für Barrierenbau
ABB

Diese Kindertagesstätte ist nicht nur nicht barrierefrei saniert worden, es wurde vielmehr im Zuge der Sanierung der einzige mögliche barrierefreie Zugang zum Gebäude beseitigt.

Aus Sicht des Verbandes gab es hierzu keinen einzigen nachvollziehbaren Grund. Das Gefälle der alten Rampe hat eine Nutzung für Rollstuhlfahrer problemlos ermöglicht. Selbst wenn dieser Zugang in das Gebäude nicht der offizielle Haupteingang sein mag – er hätte Mobilitätsbehinderten einen Zugang ermöglicht – sei es als behindertes Kind oder als rollstuhlfahrende Eltern oder Großeltern.

„Barrierefreies Bauen ist keine Frage der individuellen Nachfrage‚ Barrierefreiheit ist ein Bürgerrecht, das nicht erst dann zu gewähren ist, wenn ein Einzelner dies im konkreten Fall nachfragt“, betonte der ABB. Er wehrt sich gegen eine Sichtweise, die Menschen mit Behinderungen damit abspeist, sie mögen sich mit dem Vorhandensein einzelner für sie geeigneter Einrichtungen begnügen. Auch sie hätten einen Anspruch darauf, die gleichen Lebensräume selbstverständlich nutzen zu können wie ihre nicht behinderten Mitbürger. „Das ist der Geist der UN-Behindertenrechtskonvention, des Grundgesetzes und nicht zuletzt auch der Verfassung des Landes Brandenburg“, so der Verband.

Moniert wurde besonders, dass in dem Bauvorhaben EU-Mittel von mehr als 240.000 Euro aus dem Förderprogramm ELER zur Entwicklung des ländlichen Raumes eingesetzt wurden. Nach den geltenden europarechtlichen Vorschriften ist die Vergabe von Mitteln aus den europäischen Fonds eindeutig daran gebunden, dass Barrierefreiheit gewährleistet und eine Diskriminierung wegen einer Behinderung ausgeschlossen ist.

„Wer Fördermittel aus diesen Programmen in Anspruch nimmt, hat daher nicht nur die moralische Pflicht, eine Einrichtung zu schaffen, die Menschen mit Behinderungen nicht ausschließt. Und wenn das Land Brandenburg im aktuellen Diskussionsprozess auch den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems vorantreiben will, dann gehören Kindertagesstätten als Einrichtungen der frühkindlichen Bildung in jedem Fall dazu“, heißt es weiter in einer Presseinformation.

Die Gemeinde Wiesengrund wurde frühzeitig bereits im Planungsprozess auf die Schaffung der Barrierefreiheit hingewiesen. Dass es nunmehr mit der Eröffnung der sanierten Kindertagesstätte einen Rückschritt hinsichtlich der Barrierefreiheit gibt, ist das Ergebnis einer bewussten Entscheidung des verantwortlichen Bauherren.

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