Bezirkshauptmannschaft Linz-Land verweigert Adoption

Ein blindes Paar stellte im Juni 2010 erfolglos einen Antrag auf Adoption eines blinden Kindes. Die beiden überlegen daher nun, wegen Diskriminierung zu klagen.

Kind hält Hände der Eltern
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Im Rahmen einer Pressekonferenz begründeten Elfriede Dallinger und ihr Lebensgefährte, Dietmar Janoschek, (beide sind blind) warum sie sich diskriminiert fühlen. Eine Einschätzung, die auch Behindertenanwalt Erwin Buchinger teilt.

„Wir vermuten, dass das nur mit unserer Beeinträchtigung zu hat. Wir können uns jetzt auch gut vorstellen, wie sich Dunkelhäutige in den 60er-Jahren in den USA gefühlt haben müssen“, wird Janoschek im Kurier zitiert.

Jugendwohlfahrt sieht keine Möglichkeit

Auf Seiten der Jugendwohlfahrt bestreitet man die Vorwürfe. „Wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wird, ist es in einer besonderen und schwierigen Lage. Die Aufgabe der Jugendwohlfahrt ist es, für dieses Kind zu gewährleisten, dass seine Pflege und Erziehung, seine Förderung und Versorgung sowie auch seine Sicherheit bestmöglich garantiert sind“, ist der Stellungnahme der Jugendwohlfahrt zum Vorwurf der Diskriminierung von Adoptionswerbern zu entnehmen.

Konkret heißt es dort weiters: „Ein negatives Überprüfungsergebnis ist für jeden Adoptivwerber schwer zu akzeptieren. Dass sich das blinde Adoptivwerber-Paar speziell benachteiligt fühlt, ist verständlich, ebenso wie der Kinderwunsch dieses Paares. Die Jugendwohlfahrt sieht in diesem Fall trotz aller Bemühungen jedoch keine Möglichkeit, ihre Verantwortung und ihren Auftrag zum Schutz des Kindes mit einer positiven Eignungsüberprüfung in Einklang zu bringen.“

Rechtliche Schritte

Sie hätten alle nötigen Kurse absolviert und eine Sozialarbeiterin habe bei einem Lokalaugenschein keine Gründe gegen eine Adoption festgestellt, hieß es – laut Standard – in der Pressekonferenz. Die beiden überlegen daher nun, wegen Diskriminierung zu klagen.

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