Ein blindes Paar stellte im Juni 2010 erfolglos einen Antrag auf Adoption eines blinden Kindes. Die beiden überlegen daher nun, wegen Diskriminierung zu klagen.

Im Rahmen einer Pressekonferenz begründeten Elfriede Dallinger und ihr Lebensgefährte, Dietmar Janoschek, (beide sind blind) warum sie sich diskriminiert fühlen. Eine Einschätzung, die auch Behindertenanwalt Erwin Buchinger teilt.
„Wir vermuten, dass das nur mit unserer Beeinträchtigung zu hat. Wir können uns jetzt auch gut vorstellen, wie sich Dunkelhäutige in den 60er-Jahren in den USA gefühlt haben müssen“, wird Janoschek im Kurier zitiert.
Jugendwohlfahrt sieht keine Möglichkeit
Auf Seiten der Jugendwohlfahrt bestreitet man die Vorwürfe. „Wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wird, ist es in einer besonderen und schwierigen Lage. Die Aufgabe der Jugendwohlfahrt ist es, für dieses Kind zu gewährleisten, dass seine Pflege und Erziehung, seine Förderung und Versorgung sowie auch seine Sicherheit bestmöglich garantiert sind“, ist der Stellungnahme der Jugendwohlfahrt zum Vorwurf der Diskriminierung von Adoptionswerbern zu entnehmen.
Konkret heißt es dort weiters: „Ein negatives Überprüfungsergebnis ist für jeden Adoptivwerber schwer zu akzeptieren. Dass sich das blinde Adoptivwerber-Paar speziell benachteiligt fühlt, ist verständlich, ebenso wie der Kinderwunsch dieses Paares. Die Jugendwohlfahrt sieht in diesem Fall trotz aller Bemühungen jedoch keine Möglichkeit, ihre Verantwortung und ihren Auftrag zum Schutz des Kindes mit einer positiven Eignungsüberprüfung in Einklang zu bringen.“
Rechtliche Schritte
Sie hätten alle nötigen Kurse absolviert und eine Sozialarbeiterin habe bei einem Lokalaugenschein keine Gründe gegen eine Adoption festgestellt, hieß es – laut Standard – in der Pressekonferenz. Die beiden überlegen daher nun, wegen Diskriminierung zu klagen.
Lukas Huber,
12.05.2011, 06:28
@Karin Kaufmann, wenn blinde Eltern selbst leibliche Eltern eines blinden Kindes wären, dann würden es die Behörden sicher anders sehen.
Gehörlose Eltern leben in der Haushalt seit Jahrhunderten mit gehörlosen Kindern „unbehelligt“ zusammen, diese blühen in der sprachlich und kulturell reichen Umgebung ihrer Eltern auf, warum soll das bei adoptierten gehörlosen Kindern anders sein?
Karin Kaufmann,
11.05.2011, 21:04
Frage: wenn blinde Paare ein eigenes blindes Kinder haben, müssen Sie es der Jugendwohlfahrt übergeben, da sie dem Grundbedürfnis des Kindes nach Schutz und Sicherheit nicht nachkommen können? Laut Jugendwohlfahrt müssen das Adoptiveltern können. Unser Rechtssystem ist äußerst bedenklich. Leben ist lebensgefährlich.
ich wünsche euch viel Erfolg beim klagen!
Sigo Bachmayer,
11.05.2011, 14:14
Ich kann nur den Blinden aufgrund des Verdachts auf (in)direkte Diskriminierung zustimmen und würde mich interessieren, ob das auch den gehörlosen Personen, die ein gehörloses Kind adoptieren wollen, zutreffen würde?
Lukas Huber,
08.05.2011, 18:56
Es liest sich an, als ob in diesem Fall ein Schlichtungsverfahren vorher nicht eingeleitet wird?