Einmal im Jahr werden demokratische Gefährdungspotentiale an den Grundrechten mit einem Preis "ausgezeichnet".
Am 26. Oktober 2002 war es wieder so weit. Einen der ungeliebten Preise erhielt erwartungsgemäß die Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP).
Mit dem sogenannten Bildungsdokumentationsgesetz werden neben den Stammdaten auch weitere persönlichen Daten der SchülerInnen erhoben und verarbeitet. Laut Erlaß 38.000/11/Z/3-2001 ist der umfassende Einsatz von Chipkarten/Biometrie in den Alltag – Bibliothek, Labor- und Sportstättennutzung – an Österreichs Schulen geplant.
Diese „zentrale Bildungsevidenz“ soll über den Bildungsstand jedes Einzelnen Auskunft geben. Der im Juni 2002 verstorbene Integrationspädagoge Prof. Hans Hovorka zeigte schon damals eine mögliche Diskriminierung behinderter Menschen auf. Alle pädagogischen Fördermaßnahmen, die von einem normalen Ausbildungsweg abweichen, würden gemeinsam mit der Sozialversicherungsnummer dokumentiert werden.
Beispielsweise „sonderpädagogischer Förderbedarf“, „Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler“, Teilnahme an Unterrichts- und Betreuungsangeboten, Inanspruchnahme von Transferleistungen aus dem Familienlastenausgleich usw. All das mit unbestimmtem Löschdatum.
Die Organisatoren (einschlägige Datenschützergruppen wie z. B. „ARGE Daten) betonten bei der Preisverleihung, daß der Award nicht unbedingt Rechtsverletzungen im straf- oder zivilrechtlichen Sinn anprangert, sondern das demokratische Gefährdungspotential an den Grundrechten als Kriterium sieht.