Bildungsausschuss: Aussprache mit Wiederkehr über Inklusion

Rechtsanspruch auf 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll 2027/28 kommen

Bildungsminister Christoph Wiederkehr
BKA / Andy Wenzel

In einer Aktuellen Aussprache tauschten sich heute im Bildungsausschuss des Nationalrats die Abgeordneten mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr aus.

Dabei informierte Wiederkehr über Pläne der Regierung zur Stärkung der Inklusions- und Sonderpädagogik. Der Rechtsanspruch auf das 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf „soll und werde“ kommen, sagte Wiederkehr.

Inklusion, Bürokratieabbau und neue Zulagen für Personalvertreterinnen und Personalvertreter

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssten bestmöglich ausgebildete Lehrkräfte haben, forderte Romana Deckenbacher (ÖVP). Die Stärkung entsprechender Kompetenzen sei vorgesehen, antwortete Bildungsminister Wiederkehr. Eine eigene Ausbildung sei wichtig, um genug Expertise im Berufsfeld sicherzustellen. Ein Rechtsanspruch auf das 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf solle kommen und sei ab dem Schuljahr 2027/28 vorgesehen. Außerdem solle laut Wiederkehr das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) „neu aufgestellt“ werden.

Agnes Totter (ÖVP) betonte, dass Lehrkräfte Entlastung brauchen, um sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren zu können und fragte diesbezüglich nach Maßnahmen insbesondere für Klein- und Kleinstschulen. Die Entlastung von Schulen habe hohe Priorität, sagte Wiederkehr. Daher setze er sich für die Reduktion von Bürokratie ein, beispielsweise durch die Initiative „Freiraum Schule“. Auch die Einführung eines mittleren Managements an Pflichtschulen trage zur Entlastung bei. Davon würden auch Kleinschulen profitieren, da ein „gestaffeltes Modell“ beschlossen worden sei, so Wiederkehr.

Leistungsniveau, Chancenbonus und Ganztagsschulen

Auf das Thema Ganztagsschulen ging Ricarda Berger (FPÖ) ein. Sie fragte, ob es gesicherte Informationen darüber gebe, dass diese tatsächlich zu besseren Leistungen von Schülerinnen und Schülern führen oder ob es dabei „primär um ein Betreuungsmodell“ gehe. Wiederkehr sagte, dass ganztägige Schulformen die Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern verbessern und auch zu besseren Leistungen führen können. Die Forschung arbeite derzeit an wissenschaftlichen Befunden aus Österreich zu diesem Thema.

Von Manuel Litzke (FPÖ) auf die Pläne zur Verlängerung der Volksschule auf sechs Jahre angesprochen, sagte Wiederkehr, dass es „sehr viel Evidenz“ für positive Effekte dieser Maßnahme gebe.

Sigrid Maurer (Grüne) sagte, dass ihre Fraktion sowohl den „Chancenbonus“ als auch die angekündigte Veröffentlichung von Leistungsdaten von Schulen ausdrücklich begrüße. Zum „Chancenbonus“ erkundigten sich auch Heinrich Himmer (SPÖ) und Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Wiederkehr ging diesbezüglich auf das vorgesehene Monitoring ein. Dieses sei sinnvoll, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu begleiten und zu evaluieren. Aufgrund des Föderalismus gebe es eine „hohe Zersplitterung“ im Bildungsbereich. Im Rahmen der Reformpartnerschaft gebe es daher große Ambitionen – Ziel seien eine klare Aufgabenverteilung sowie eine klare Aufteilung von Verantwortung, so Wiederkehr.

Siehe: Parlamentskorrespondenz

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