Bildungsminister Faßmann forciert Prozess zur inklusiven Bildung

Consulting Board für Sonderpädagogik und Inklusive Bildung nimmt Arbeit auf

Heinz Faßmann
BKA/Martin Lusser

Die Förderung von Chancengleichheit versteht sich als eines der wichtigsten Ziele in der erfolgreichen Weiterentwicklung unseres Bildungs- und Wissenschaftssystems. Damit gehen die bestmögliche Einbeziehung von Menschen mit speziellem Förderbedarf in den Regelunterricht sowie die Weiterentwicklung von Kompetenzen im Bereich der Sonderpädagogik einher.

Bildungsminister Faßmann forciert nun den Prozess zur inklusiven Bildung im Bildungs- und Wissenschaftssystem und richtete ein Consulting Board für Sonderpädagogik und Inklusion ein. Vorsitzender ist Univ.-Prof. Dr. Germain Weber.

„Die Weiterentwicklung der Sonderpädagogik und der inklusiven Bildung ist mir ein großes Anliegen. Wir wissen, wir haben hier Handlungsbedarf“, stellt Bildungsminister Faßmann einleitend klar.

„Für Maßnahmen zur nachhaltigen Umsetzung braucht es sowohl fachliche Expertise als auch eine genaue Kenntnis der Herausforderungen in der Praxis. Beides bringt der international anerkannte Universitätsprofessor Dr. Germain Weber in hohem Ausmaß mit“, hält Bildungsminister Faßmann fest.

Neben Univ.-Prof. Weber gehören dem Consulting Board acht weitere Expertinnen und Experten an. Sie bringen unterschiedliche Expertisen ein – vom Diversitätsmanagement und der Wissenschaft über die wichtige Schulpraxis und den Bildungsdirektionen bis hin zu Elternvertreterinnen und -vertretern, deren Kinder Integrationsklassen besuchen.

„Mir war wichtig, dass die Beratung des Herrn Bundesministers auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenzen und den konkreten Erfahrungen aus dem Alltag beruht“ meint Vorsitzender Weber, der auch schon einen ersten Arbeitsauftrag übernommen hat.

„In den nächsten Monaten gilt es, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft Maßnahmen für den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 – 2030 auszuarbeiten, die von der Elementarpädagogik über die Schule bis hin in den tertiären Bereich reichen werden. Wichtigster Partner wird dabei der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) mit mehr als 80 Mitgliedorganisationen sein“, so Weber.

ÖBR-Präsident Herbert Pichler begrüßt die Zusammenarbeit mit dem Consulting Board und dem Bildungsministerium: „Nach mehreren Gesprächen in den letzten Tagen mit Bildungsminister Faßmann ist der österreichische Behindertenrat nun voller Hoffnung, dass die Politik und die Behinderteninteressensvertretung gemeinsam dem Stern am Himmel der Schulinklusion folgen. Es ist nun eine gute Grundlage für einen intensiven fachlichen Austausch geschaffen und wir erhoffen uns schon bald gute Ergebnisse und einen Schub für die inklusive Bildung in Österreich.“

Das Consulting Board für Sonderpädagogik und Inklusive Bildung (CB) wird für die Legislaturperiode 2020 bis 2024 gemäß Regierungsprogramm am Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingerichtet und unterstützt mit seinen Analysen, Vorschlägen und Empfehlungen in Entscheidungen zur Weiterentwicklung und Stärkung eines inklusiven Bildungssystems in Österreich.

Darüber hinaus berücksichtigt das Consulting Board in seinen Überlegungen zu Planung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Philosophie im Bildungsbereich Fragestellungen, die sich aus diesen vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen ergeben. Gesamtgesellschaftlich betrachtet ist inklusive Bildung jedoch nicht nur durch Herausforderungen aus einer Behinderungsperspektive gekennzeichnet.

Vielmehr sind auch weitere Diversitätsdimensionen wie zum Beispiel Ethnie (Migrationshintergrund), Geschlecht, (Hoch)-begabungen oder soziale Herkunft etc. auf gelingende Bildungswege und die Entfaltung individueller Potenziale miteinzubeziehen. Eine Mitberücksichtigung weiterer Diversitätsaspekte ist auch deshalb unumgänglich, um bestehende kontextbestimmte Verzerrungen (Bias) zu identifizieren und zu verringern. Die zentrale Aufmerksamkeit soll dabei auf Lernende mit Behinderung gerichtet bleiben.

Mitglieder des Consulting Boards:

  • Univ.-Prof. Dr. Germain Weber (Universität Wien: Wissenschaft, Vorsitz)
  • Mag. Surur Abdul-Hussain, MSc (Expertin für Gender- und Diversitätsmanagement im Bereich Erwachsenen- und Hochschulbildung)
  • Dr. Armin Andergassen (BD Tirol: Bildungsrecht, Gleichstellung)
  • Mag. Maria Erlacher-Forster (Sängerin) und Markus Forster (Sänger), beide Elternexpertise
  • Maria Handl-Stelzhammer, MA (BD-NÖ: Pädagogischer Dienst)
  • Dr. Franz-Joseph Huainigg (ORF: Betroffenenperspektive)
  • Dipl. Päd. Heidi Pehab (Direktorin: Perspektive Sonderpädagogik)
  • Univ.-Prof. Dr. Andreas Schnider (Qualitätssicherung, Pädagog/innen-Bildung)

„Im Bildungsbereich sprechen wir von einer längerfristigen Umsetzung, wenn es um inklusive Bildung geht. Dies ist eine herausfordernde Aufgabe, die wir mit einer ausgewogenen Pluralität von Meinungen und in einem partizipativen Prozess mit den Beteiligten und Betroffenen für die nächsten Jahre angehen werden“, so Bildungsminister Faßmann abschließend.

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Ein Kommentar

  • Die Euphorie der neuerlichen Etablierung eines Consultingboardes bringt mich dazu, einige markante Eckdaten in Erinnerung zu bringen:
    1984 erste Integrationsklasse in Oberwart.
    1992 gab Unterrichtsminister Dr. Scholten eine Grundsatzerklärung für eine integrative Schule ab:
    »In Abkehr von der bisher verfolgten Zielsetzung, in gesonderten Bildungseinrichtungen die beste mögliche Schule für behinderte Kinder zu entwickeln, sieht das Unterrichtsministerium die Entwicklung einer Schule unter Einschluss aller Kinder als zentrale Notwendigkeit zur Wahrung des Wohles behinderter wie nicht behinderter Kinder … « (zit. nach BMUK 1994, 10).
    Siehe dazu auch: http://bidok.uibk.ac.at/library/inkl-01-07-feyerer-hauptschulen.html

    26.10.2008 Ratifizierung der UN-BRK durch das österreichische Parlament.
    Fast 4 Jahre später, am 24.7.2012, erscheint ein NATIONALER AKTIONSPLAN Behinderung 2012 – 2020 zur strategischen Umsetzung der UN BRK. Man gibt sich also 8 Jahre Zeit jene Verpflichtungen, die man mit der Unterzeichnung eingegangen ist, umzusetzen.
    11 Jahre nach der Unterzeichnung, am 6.11.2019, wird der NAP bis zum 31.12.21 verlängert.
    Dies nicht, um die Zielerreichung zu verkünden, sondern um einen neuen NAP 2022-2030 vorzulegen und zu beschließen.

    Wenn nun Bildungsminister Faßmann sagt: „Im Bildungsbereich sprechen wir von einer längerfristigen Umsetzung, wenn es um inklusive Bildung geht. Dies ist eine herausfordernde Aufgabe, die wir mit einer ausgewogenen Pluralität von Meinungen und in einem partizipativen Prozess mit den Beteiligten und Betroffenen für die nächsten Jahre angehen werden“, so ist zu befürchten, dass wir womöglich auch 2029 zu hören bekommen, dass es einer längerfristigen Umsetzung einer inklusiven Bildung bedarf.
    2029 wären es dann schon 45 Jahre nach der 1. Integrationsklasse in Oberwart.
    Ich hoffe, ich irre mich und vieles geht nun viel schneller vonstatten.
    Willi Prammer