Bildungsreformgesetz in Diskussion

Hoch her geht es bei der Begutachtung des Bildungsreformgesetzes 2017. Ein Thema ist auch die Inklusion.

Schulgebäude von außen
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Immer, wenn in Österreich Bildungsthemen diskutiert werden, gehen die Wogen hoch. Das bis vor kurzem in Begutachtung stehende Bildungsreformgesetz 2017 soll eine Reihe von Veränderungen bringen – wie die Medien berichten. Teil der Reform sind auch Schritte zur Inklusion, was heftig umstritten ist.

Es ist vorgesehen, dass die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) aufgelöst werden. Diese Zentren bestimmen in den einzelnen Regionen über den sonderpädagogischen Förderbedarf der Kinder und teilen sie bestimmten Schulen zu. Wenn diese Verantwortung wie geplant zu den neu geschaffenen Bildungsdirektionen wandert, würden Beamte und nicht ausgebildete Experten darüber entscheiden, lautet die Befürchtung. Ministerin Hammerschmid beruhigt: Die regionale sonderpädagogische Betreuung werde es auch künftig geben, die Bildungsdirektionen sollen nur die Entscheidung darüber treffen, welche Kinder Förderbedarf erhalten, sagte sie zur Austria Presse Agentur. So sollen Interessenkonflikte vermieden werden. Derzeit sind ZIS fast immer an Sonderschulen angeschlossen, wodurch dieselbe Person, die eine Sonderschule leitet, über den Förderbedarf entscheidet und so selbst dafür sorgen könnte, dass ihr Standort genug Schüler hat„, ist im Standard zu lesen, der auch von einer Aussage der Bildungsministerin berichtet: „Wir wollen lediglich, dass Experten in den neuen Bildungsdirektionen über den sonderpädagogischen Förderbedarf entscheiden.“

Stellungnahmen

Es gab schon hunderte Stellungnahmen.

Die ÖAR fordert in ihrer Stellungnahme „die Abschaffung von Sondereinrichtungen, Sondernischen und Sondergruppen, die einhergehen mit Separation und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Damit wird für ein gemeinsames Lernen, Arbeiten und Leben frühzeitig ein Grundstein gelegt und das gegenseitige Verständnis zur Selbstverständlichkeit.

Die ÖAR erkennt in dem Gesetzentwurf gute Ansätze für ein inklusives Bildungssystem. „Allerdings bleiben diese in vielen Fällen auf halbem Weg stecken. So fehlt es oftmals an konkreten Vorgaben für Umsetzungsschritte und damit verbunden Zeitplänen. Ebenso fehlt ein konkreter Plan für die generelle Abschaffung von Sonderschulen bzw. ist ihr künftiger Status offen.“

Der stellvertretende Behindertenanwalt, Dr. Hansjörg Hofer, hält in der Stellungnahme der Behindertenanwaltschaft fest: „Im Zusammenhang mit dem geplanten Bildungsreformgesetz sollen die Grundlagen für das Erfordernis eines inklusiven Schulwesens im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiter ausgebaut werden. So wird die Möglichkeit zur Bildung von Schulclustern und zur der Ausdehnung der Schulautonomie grundsätzlich positiv gesehen, wenn damit auch Ressourcen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung im Unterricht sowie im Rahmen der Nachmittagsbetreuung besser verfügbar und effektiver eingesetzt werden können.“

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