Wann müssen wir sterben? Ein Arzt nahm meine Frau zur Seite und fragte, ob ich überhaupt noch leben will. Warum Sterbehilfe verboten bleiben muss. Kommentar für den Falter 44/07.

Sonntag Morgen serviert Claudia Stöckl auf Ö3 heißen Kaffee, Kipferl und eine Portion Gefühle. Was liegt näher, als den 70jährigen Altbundeskanzler Franz Vranitzky anlässlich seines 70sten Geburtstages nach dem Ende seines erfolgreichen Lebens zu fragen. Vranitzky darauf: „Ich gehe in ein Pflegeheim. Ich möchte niemandem zur Last fallen“.
Der behinderte Radiohörer verschluckt sich bei diesen Worten an der pürierten Frühstückssemmel, die ihm seine Frau löffelweise in den Mund schiebt. „Falle ich dir auch zur Last?“, frage ich mit schlechtem Gewissen. „Ab und zu bist du schon lästig“, lächelt meine Frau Judit, „aber ich bin froh, dass wir heute gemeinsam frühstücken können“.
Meine 5jährige Tochter Katharina nickt und lächelt: „Papa, soll ich dir Wasser nachfüllen?“. Sie öffnet den Behälter der Beatmungsmaschine und füllt steriles Wasser zur Befeuchtung der Atemluft ein. Das Gerät alarmiert piepsend „Schlauch offen“. Für einige Sekunden bekomme ich keine Luft.
Meine Gedanken wandern zu dem Kärntner Rechtsanwalt, der in der ORF Sendung „Im Zentrum“ seinen Mandanten verteidigt hat, welcher seine behinderte Frau zum Sterben in die Schweiz begleitet hat: „Durch die zunehmende Behinderung der Frau ging jegliche Lebensqualität verloren. Die Arme und Beine waren gelähmt, sie konnte nicht mehr alleine essen. Eine künstliche Beatmung war absehbar“, argumentierte der Rechtsanwalt die Vorgangsweise seines Mandanten.
Als mich die Ärzte im Krankenhaus Rosenhügel vor einem Jahr mit gelähmten Armen und Beinen und nach Luft ringend in einem ähnlichen Zustand sahen, nahmen sie meine Frau zur Seite und fragten sie: „Will der überhaupt noch leben?“ Meine Frau verstand die Frage nicht: „Natürlich will er leben, aber fragen sie ihn doch selbst.“
In einem Ärztegespräch wurde ich mit schwierigen Fragen konfrontiert: Wie weit sollen und dürfen die Ärzte medizinisch gehen? Will ich über eine Magensonde ernährt werden? Ist für mich eine künstliche Beatmung vorstellbar? Wirklich vorstellen konnte ich mir dies damals nicht. Doch ich flüsterte matt und mit leiser Stimme Judit den Auftrag an die Ärzte ins Ohr.
Judit wiederholte laut meine Worte: „Ich will leben, zurück zu meiner Familie und wieder beruflich tätig sein“. Kurz nach dieser mündlichen Patientenverfügung verschlimmerte sich mein Gesundheitszustand dramatisch, ich fiel in einen dreiwöchigen Tiefschlaf und erwachte danach mit einer künstlichen Beatmung. Ernährt wurde ich über eine Sonde. Katharina schließt den Wasserbehälter, ich bekomme von der Maschine regelmäßig meine Atemluft und kann wieder reden: „Danke Schätzle“.
Katharina setzt sich stolz zu ihrem Frühstück zurück. Heute bin ich glücklich. Ein Glück, das ich nicht erfahren hätte, wenn ich mich vor einem Jahr gegen das Leben entschieden hätte. Ich verurteile nicht die Entscheidung der Kärntner Frau, aber ich bedaure es, dass man ihr offensichtlich keine Alternativen zum „Freitod“ geboten hat. Wer ein Fahrticket in den Tod kauft, hat sich nicht mit den Angeboten der Palliativmedizin in Österreich auseinandergesetzt. „Nicht durch die Hand eines anderen sterben, sondern an der Hand“, formulierte Kardinal König einen Grundsatz, der zum Leitbild der Hospizbewegung geworden ist.
Der Psychiater Dr. Haller stellte in der Fernsehdiskussion die autonome Entscheidung für einen „freien“ Tod in Frage. Die Schmerzen, eine Perspektivenlosigkeit durch Depressionen, die Abhängigkeit von Betreuung und Pflege, sowie die Regelung des Erbes verunmöglichen eine wirkliche Entscheidungsfreiheit von Patient und Angehörigen.
„Ich will einen Angehörigen nicht zur Last fallen“, ist das häufigstgenannte Euthanasie-Argument in den Niederlanden. Nach amtlichen Angaben haben niederländische Ärzte im Jahr 2006 in 2.300 Fällen aktive Sterbehilfe geleistet. Zugenommen hat 2005 die Zahl der sogenannten palliativen Sedierung. 9.600 behinderte Menschen starben an Nahrungs- und Essensentzug während eines künstlichen Tiefschlafs. Es wird sogar die Euthanasie bei sozialem Leiden diskutiert (bislang nur körperliches & psychisches Leiden). Sterbehilfe ist in den Niederlanden auch für Minderjährige ab 12 Jahren möglich. Diskutiert wird die Euthanasie derzeit schon bei Neugeborenen durchzuführen.
Das Angebot des Schweizer Vereins Dignitas behinderte und schwerkranke Menschen in den „Freitod zu begleiten“, führt speziell von Deutschland aus zu einem Sterbetourismus. In der Schweiz selbst regt sich gegen die Vereinsaktivitäten zunehmend Widerstand. Sterbewohnungen mussten nach Protesten von Anrainern aufgekündigt werden, in zwei Kantonen wurde die Hilfe zum Selbstmord untersagt.
Der Verein Dignitas erwägt nun, die aktive Sterbehilfe in Wohnmobilen durch zu führen. In der Fernsehsendung „Im Zentrum“ erläuterte Dignitas-Gründer und -Geschäftsführer Ludwig A. Minelli den Weg der Schweizer Euthanasie: Ein Arzt studiert die Befunde und gibt „grünes Licht“. Wenn das Vereinsmitglied dann in die Schweiz zum Sterben kommt, wird ihm vor dem tödlichen Cocktail ein Magenschutzmittel gereicht. Beides muss der sterbenswillige Mensch selbst zu sich nehmen. „Der Cocktail schmeckt bitter“, so Minelli.
Der süße Tod kann bitter schmecken. Selbst bei einem Stück Schweizer Schokolädle, das die meisten Patienten nach dem Cocktail zu sich nehmen. Der letzte Genuss nach einer unwiderruflichen Entscheidung. Die Sterbehilfe durch den Verein Dignitas kostet „all inclusive der Urne, die den Verwandten zugeschickt wird, Euro 5000“, (Minelli, am 14.10.07 im ORF), „weniger als ein Tag Palliativmedizin“.
Diese Bewertung vom menschlichen Leben ist zutiefst abzulehnen und wurde zuletzt im Nationalsozialismus praktiziert. Die Kosten des Pflegeaufwandes wurden den Vernichtungskosten gegenübergestellt. Im oberösterreichischen Schloss Hartheim, bedeutete diese zynische und menschenverachtende Rechnung für 30.000 behinderte Menschen den Tod in der Gaskammern. Es wurden behinderte und pflegebedürftige Menschen aus dem gesamten deutschen Reich herbei transportiert und sofort getötet. Es gab in dem Schloss keine Pflegeeinrichtung.
Eine europaweite Euthanasie-Debatte ist nicht mehr zu verleugnen und wird durch Medienberichte über beatmete „Einzelschicksale“ geschürt. In Polen kämpft nun auch der 32jährige beatmete Janusz Switaj um sein Recht sterben zu dürfen. In einem Email-Austausch hab ich ihn gefragt: „Was müsste passieren, damit sie wieder Freude am Leben haben?“ Er schrieb zurück: Eine kleinere Beatmungsmaschine, damit er sein Bett verlassen kann, einen Job und Assistenz, die ihm ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Eine Euthanasie-Gesetzgebung in Österreich ist abzulehnen. Jegliche Euthanasie-Verfahren entwickeln eine Eigendynamik aus der behinderte Menschen nur mehr schwer aussteigen können. Ärzten muss die Aufgabe der Lebenserhaltung vorbehalten werden. Ihnen ein Entscheidungsrecht über Leben und Tod ihres Patienten aufzubürden, bringt unweigerlich Gewissenskonflikte mit sich. Nicht das selbstbestimmte Sterben, sondern das Recht auf ein selbstbestimmten Leben sollte in den Vordergrund der politischen Debatte gerückt werden.
Die Menschenwürde und ein Verbot auf aktive Sterbehilfe in der Verfassung ist zu verankern. Durch den Ausbau von Palliativ- und Hospizeinrichtungen soll ein würdevolles Sterben ohne Schmerzen gesichert werden. Die neuen medizinischen Möglichkeiten zur Lebensverlängerung dürfen nicht zum Fluch werden.
In der Patientenverfügung kann man derzeit schon festschreiben, auf welche lebenserhaltenden Maßnahmen die Mediziner verzichten sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, bewusste Entscheidungen zu treffen. Sie wird nach einer Studie im AKH derzeit nur von 5% schwerkranker Patienten genutzt. Hier braucht es eine vermehrte Aufklärung durch Ärzte. Das Gespräch zwischen Patient und Arzt über medizinische Möglichkeiten und Folgen sind heute wichtiger denn je.
And,
27.10.2010, 00:19
es wäre im Einzellfall sehr würdevoll, wenn es derart einfach wäre, aus dem Leben zu gehen, wie es der Autor beschreibt. In der Realität hat meines Wissens nach keine Organisation die Möglichkeit, psychisch chronisch Kranken in den Freitod zu verhelfen. Wer mal jahrelang an Depressionen gelitten hat & erlebt, dass selbst die Entscheidung über über den Lebenswillen dem Kontrollwahn der Zivilisation unterliegt, wäre froh darum, keine gefährlichen & verborgenen Wege erwägen zu müssen, sein Leiden zu beenden.
Anonymous,
13.11.2007, 14:46
Ich bin gegen Sterbehilfe. Ich bin für Hilfe zum Leben!!!!
Hans Mitterhofer,
13.11.2007, 14:42
Sehr geehrter Herr Huainigg! Danke für den beeindruckenden Artikel. Den sollten viel mehr Menschen lesen. Weiter so!
helga neira zugasti,
11.11.2007, 23:11
Lieber Dr. Huainigg, danke für Ihre Entscheidung im vorigen Jahr, sie schafft eine überzeugende, lebendige Barriere gegen schwache Argumente, die vom Mangel an Liebe, lebensmut, und Vertrauen in seine Nächsten zeugen. Viel Kraft und Freude mit Familie und Arbeit. liebe Grüße helga neira
meia,
08.11.2007, 23:27
Gratuliere zum gelungen Artikel! Hoffentlich lesen diesen Artikel die Mitglieder der Bundesregierung und auch alle Abgeordneten zum Nationalrat – vor allem BM Buchinger und die Mitglieder eingesetzter Experten der Pflege-Arbeitskreise unter Ferdinand Lacina (Ex. Finanzminister SPÖ) und Peter Hacker (Geschäftsührer vom Fond Soziales Wien – FSW SPÖ). Lediglich zwei „Experten“ aus dem Kreis der ÖAR sollen behinderte Menschen vertreten, ihre Erfahrungen einbringen – ob da überhaupt PA diskutiert wird ist fraglich. In Wien werden 6 neue Heime errichtet.
Eduard Riha,
08.11.2007, 16:06
Lieber Franz-Josef, – danke für diesen wunderbaren Text. Wer ihn liest und und am Ende die Gesamtproblematik immer noch nicht kapiert hat – dem ist in diesem Leben wohl nicht mehr zu helfen!
erwin riess,
07.11.2007, 11:52
franz-josef hat vollkommen recht. den euthanasie-jüngern bietet der ORF immer wieder eine tribüne. das ist die andere seite von „licht ins dunkel“: „lebenslicht abdrehen“. wann bringt der ORF eine sendung zum thema PA? unsern tod findet man interessant, unser leben nervt – anscheinend. und dem philosophen kampits sei gesagt: die philosophie ist eine lebenswissenschaft, keine todherbeiredungsdisziplin für andere menschen!
Franz A.,
07.11.2007, 09:51
Die neue Patientenverfügung ist nur sehr begrenzt einsetzbar. Das zeigt allein die geringe Interesse. Der schwerkranke Mensch, vor allem ältere (Demenz,Alzheimer, Orientierungslosigkeit), können diese Entscheidung für sich nicht mehr treffen. Für Angehörige ist es oft unmöglich schwer Erkrankte dazu zu motivieren, und kein Arzt möchte die Verantwortung für indirekte Sterbehilfe übernehmen.
So stand ich selbst vor 15 Jahren vor der schwierigen Entscheidung bei der Diagnose Krebs zu haben, was geschiet weiter. Trotz Chemo-Therapie kam ich Dank des sehr guten Informationsflusses Arzt -Patient nicht in die Situation eine Entscheidung über Tod oder Leben zu treffen, obwohl ich nach einigen Monaten der Therapie in zeitweise Orientierungslosigkeit verfiel.
Gerhard Lichtenauer,
05.11.2007, 13:03
@ Alexandra, bitte genau lesen: Herr Huainigg zieht den Vergleich zur NS-Euthanasie nicht mit dem Wunsch nach „Freitod“, sondern eindeutig bezüglich der Rechnung über die „Ökonomie“ der Euthanasie. Das Aufrechnen von Pflegekosten mit Menschenleben (laut Zitat), ist mit Sicherheit auf der selben Ebene wie das NS-Gedankengut zur Euthanasie.
@ Dr. Huainigg, nicht zustimmen kann ich der Aussage, dass diese Wertungen „zuletzt“ im Nationalsozialismus praktiziert wurden. Mir scheinen heutige Gesundheitsökonomen und selbst ernannte Bio-Ethiker für diese Rechnungen, die übrigens nicht erst Erfindung der Nationalsozialisten waren, sehr anfällig zu sein.
Alexandra,
05.11.2007, 12:10
Der Artikel ist gut und Respekt an Franz-Joseph, der wirklich ein Kämpfer ist. Jedoch verstehe ich auch die, die nicht mehr kämpfen können, die wahrscheinlich nicht so eine starke Familie im Hintergrund haben. Meines Erachtens entwickeln wir uns in die Richtung, dass der Wert des Lebens daran gemessen wird, wie fit, schön und gesund wir sind. Dieser Wunschvorstellung entsprechen aber verdammt wenige. Denn viele Erkrankungen sind unsichtbar.
Ich finde jedoch den Vergleich mit der Vergasung in der NS-Zeit mit dem Wunsch nach Euthanasie, für sehr gewagt und auch nicht gerechtfertigt.
Ich weiss nicht, was in einem schwerkranken Menschen vorgeht, welche Ängste er hat. Ich kann diesen auch nicht verurteilen – das steht mir nicht zu. Auch ich wäre dafür, dass das Thema Euthanasie offen besprochen werden sollte. Ein verantwortungsvoller Umgang auch mit diesem Teil unseres Lebens. Ich finde auch, dass es auch zu einem Thema für junge Menschen werden sollte. Ja, bizarr ist es schon, dass es „Sterbetourismus“ in die Schweiz gibt.