Knackpunkt bleibt Artikel 17 über Forschung an Behinderten
Die Bioethik-Kommission unternimmt am Mittwoch in einer Sitzung einen neuen Anlauf für die Unterzeichnung der Bioethik-Konvention des Europarates, berichtet die APA.
Stein des Anstosses ist und bleibt der Artikel 17 der Konvention. Dieser gestattet unter bestimmten Umständen wissenschaftliche Forschung an „einwilligungsunfähigen Personen“, selbst wenn diese Forschung nicht Teil der Therapie dieser Person ist.
Mitglieder der österreichischen Bioethik-Kommission – allen voran Vorsitzender Johannes Huber – sind mit diesem Artikel nicht einverstanden, auch Vertreter von Behindertenverbänden laufen gegen die Formulierungen Sturm.