In der Stellungnahme vom 2. Juli 2012 - die heute veröffentlicht wurde - empfiehlt die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt die Einführung Präimplantationsdiagnostik (PID).
„Aus Sicht der Bioethikkommission scheint im Rahmen einer Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes die Zulassung der PID am Embryo überfällig, um Paaren mit einer genetischen Disposition für eine schwere Erkrankung, die in absehbarer Zeit nicht therapeutisch zu behandeln ist, die Möglichkeit zu eröffnen, ein Kind zur Welt zu bringen, das von der speziellen genetischen Disposition nicht betroffen ist“, heißt in der nun veröffentlichten Stellungnahme und es wird ergänzt: „Die Zulassung zu einer PID ist in einem solchen Fall als eine Einzelfallentscheidung zu betrachten.“
Wann soll die PID zulässig sein?
Ausführlich wird von der Bioethikkommission dargelegt, wann sie eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik empfiehlt:
„Eine PID durch genetische Untersuchung von Zellen des Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer soll in jenen Fällen zulässig sein, wenn
- nach mehreren Anwendungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), möglicherweise aufgrund des Transfers nicht überlebensfähiger Embryonen, keine Schwangerschaft herbeigeführt werden konnte, oder – eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine genetisch bedingte Fehl- oder Totgeburt des Embryos oder Föten vorliegt, oder
- aufgrund der genetischen Disposition der Eltern oder eines Elternteiles für deren Nach- kommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer schwerwiegenden Erbkrankheit vorliegt.“
Gefahr der breiten Selektion wird nicht gesehen
Geäußerten Bedenken wird von der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt folgendermaßen begegnet: „Die Gefahr der breiten Selektion (‚Designerbabys‘) im Rahmen der PID am Embryo sieht die Bioethikkommission derzeit nicht, da eine PID nur im Rahmen einer IVF durchgeführt werden kann, und diese immer ‚ultima ratio‘ sein sollte.“
Ob dies wirklich durchführbar ist, wird aber selbst von der Bioethikkommission relativiert: „Es sollte grundsätzlich möglich sein, die PID mit dem Ziel durchzuführen, einen nach seiner Geburt als Spender von Zellen, Gewebe oder Organen für ein Geschwisterkind geeigneten Embryo auszuwählen. Allerdings rät die Bioethikkommission, diese Möglichkeit auf besondere Fälle zu beschränken, in denen keine andere Möglichkeit der Lebensrettung besteht und die betroffenen Familien eingehend zu beraten und in ihren weiteren Entscheidungen zu begleiten.“
Abweichende Auffassung einiger Kommissionsmitglieder
Spannend zu lesen ist das Kapitel 7 des Berichts, das ausführlich die „Abweichende Auffassung“ einiger Kommissionsmitglieder beschreibt und erläutert, warum diese „am bestehenden Verbot der PID festzuhalten“ wollen.
Beide Positionen werden bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt präsentiert.