Bioethikkommission des Bundeskanzlers legt Tätigkeitsbericht vor

Die österreichische Bioethikkommission hat in ihrer Sitzung am 9. Juli 2003 den Tätigkeitsbericht über die ersten zwei Jahre ihres Bestehens beschlossen.

Unter dem Vorsitz von Univ. Prof DDr Johannes Huber haben die 19 Fachleute insbesondere aus den Fachgebieten Medizin, Molekularbiologie und Genetik, Rechtswissenschaften, Soziologie, Philosophie und Theologie bis zum Juli 2003 gearbeitet und nun einen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Der Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum Juli 2001 bis Juli 2003.

Bekanntlich wurden vom Bundeskanzler keine Vertreter aus dem Behindertenbereich in die Bioethikkommission einbezogen, obwohl gerade der Ethikbereich viele Themen umfasst, die behinderte Menschen massiv betreffen.

Im Tätigkeitsbericht der Kanzlerkommission zur Bioethik werden u.a. folgende Punkte erwähnt:

  • Am 11. Februar 2002 wurde einstimmig der Beitritt Österreichs zur Biomedizinkonvention des Europarates bei gleichzeitigen rechtlichen und politischen Maßnahmen empfohlen.
  • Am 15. Jänner 2003 bzw. in ihrem Zwischenbericht vom 12. Februar hat die Bioethikkommission das sogenannte reproduktive Klonen abgelehnt.

Derzeit diskutiert die Bioethikkommission intensiv Fragen im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik. Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit der Bioethikkommission werden weiters die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen sowie Fragen der humangenetischen Forschung und der individuellen Genomanalyse sein.

Es ist zu befürchten, dass die Diskussion weiterhin ohne Expertinnen und Experten aus dem Behindertenbereich geführt werden wird. Medizinerinnen und Mediziner werden im Rahmen der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik oder die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen weiter über uns diskutieren; auch im Jahr 2003, dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen.

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