Bioethikkommission präsentiert Bericht über Präimplantationsdiagnostik

Univ. Prof. DDr. Johannes Huber, Vorsitzender der im Bundeskanzleramt eingerichteten Bioethikkommision, will vor allem die Sensibilität für bioethische Fragen in der Bevölkerung wecken.

Forscherin im Labor
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Die Kommissionsmitglieder stimmten darin überein, die uneingeschränkte Zulassung der Präimplantatiansdiagnostik (PID) nicht zu befürworten, nach ihrer Auffassung sei aber auch ein Totalverbot weder ethisch noch rechtlich zu rechtfertigen.

Entschieden abgelehnt wird die PID, wenn sie die positive Selektion erwünschter Merkmale verfolgt. Einig war man sich auch darin, dass die PID ethisch vertretbar sei, wenn Embryonen nicht oder nur begrenzt lebensfähig seien.

Der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, Univ.Prof. Dr. Pöltner, betonte dabei: „Man muss unterscheiden zwischen Lebensfähigkeit bzw. Lebensunfähigkeit und lebenswert und lebensunwert. Das ist eine ganz wesentliche Unterscheidung.“

12 der insgesamt 19 Kommissionsmitglieder sprachen sich darüber hinausgehend auch für die Zulassung der PID für Paare, deren Risiko, ein Kind mit einer schweren genetisch bedingten Erkrankung zu bekommen, hoch ist, aus. Hier finden Sie den Bericht der Bioethikkommission zur PID (pdf-Datei).

Einzelfallbezogen, anhand eines Indikationsmodells und Kriterienkatalogs soll dabei die Entscheidung zur PID getroffen werden.

Interessant ist, was eine Minderheit der Kommissionsmitglieder im Bericht festgehalten wissen wollte: „Mit der Zulässigkeit der PID als eines rechtmäßigen Verfahrens erklärt der Gesetzgeber die Verhinderung der Geburt von Menschen mit Behinderung für rechtens und billigt negativ-eugenische Tendenzen. Sowohl eine Regelung im Sinne einer Generalklausel als auch im Sinne eines Indikationenkatalogs zwingt den Gesetzgeber …“Erbkrankheiten zu benennen, bei deren Vorliegen eine Selektion zulässig sein soll.“ Damit wird die Diskriminierung öffentlich gemacht.

Inwiefern so die Sensibilität der Bevölkerung für bioethische Fragen erhöht werden soll, bleibt dahingestellt. Größer ist die Gefahr, dass die tendenzielle Behindertenfeindlichkeit in der Gesellschaft weiter gefördert wird, so die Ethikkommission FÜR die Bundesregierung, ein Zusammenschluss österreichischer Behindertenverbände. „Es ist besser, mit Behinderung zu leben!“, stellt die Ethikkommission FÜR die Bundesregierung fest.

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