Am 5. Dezember fand ein Treffen der Bioethikkommission des Bundeskanzlers mit VertreterInnen der Ethikkommission FÜR die österreichische Bundesregierung (Gremium aus VertreterInnen aus dem Behindertenbereich) statt.
„Es gab heftige, jedoch konstruktive Diskussionen, in denen Mißverständnisse geklärt werden konnten.“, beschreibt Birgit Primig-Eisner die Sitzung.
Konkret ging es um die Frage, ob Österreich die Bioethik-Konvention des Europarats unterzeichnen soll. Die Konvention erlaubt in Einzelfällen Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen. Behindertenorganisationen sind aus diesem Grund vehement gegen eine Ratifizierung der Vereinbarung.
Die heikle Problematik wird daher nun in einer eigenen Unterarbeitsgruppe weiterverhandelt. „Im Jänner sollten konkrete Vorschläge für flankierende Maßnahmen vorliegen, die eine Unterzeichnung der Konvention ermöglichen“, so Univ.-Prof. Johannes Huber, Vorsitzender der Bioethikkommission des Bundeskanzlers.