Bioethikkonvention beschlossen

Im Europarat in Straßburg wurde am 2. Feber 1995 die heftig umstrittene Bioethikkonvention beschlossen.

Eine vorerst geheime entworfene Bioehtikkonvention sorgte in den vergangenen Monaten für heftiges Aufsehen.

Die Bioethikkonvention (Konvention über den Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde bei der Anwendung von Biologie und Medizin) soll regeln, welche Eingriffe an Menschen erlaubt sind und welche nicht. Der Europarat versucht der medizinisch-wissenschaftlichen Betätigung durch gesamteuropäischen Rechtsnormen ethische Grenzen zu setzen, ohne jedoch die Forschung zu sehr einzuschränken.

Einige Punkte aber waren klar zu wissenschaftsfreundlich und einige gingen gar soweit, daß die Unversehrtheit von behinderten Menschen im Fall höherer Interessen (z. B. Forschung) verletzt werden dürfte. Es war geplant Forschung an behinderten Menschen zuzulassen, ohne das diese Vorteil daraus ziehen müssen !! Behinderte Menschen hätten (wieder) zu Forschungsobjekten und zu OrganspenderInnen werden können!

Die zwischen Deutschland und Großbritannien besonders heftig umstrittene Frage, ob und wie weit Forschungseingriffe am menschlichen Embryo erlaubt sein sollen (geplant war die Forschung bis zur abgeschlossenen zweiten Woche), wurde vorerst aus der Konvention ausgeklammert und soll in einem gesonderten Zusatzprotokoll später geregelt werden.

Rechtzeitig und gemeinsam mit der Lebenshilfe hat BIZEPS im Rahmen seiner internationalen Kontakte (Deutsches Genarchiv in Essen) von diesem Vorhaben erfahren und in Österreich Druck gegen diese Konvention gemacht.

Die breite europäische Front der Ablehnung (Behinderten- und Menschenrechtsorganisationen, Deutsche Abgeordnete, ÖVP-Abg. Dr. Schwimmer, die Kirchen) konnte erreichen, daß Verbesserungen und Schutzbestimmungen für behinderte Menschen eingefügt wurden.

So dürfen nach dem neuen Text Eingriffe im Gesundheitsbereich nur nach ausdrücklicher Einwilligung und bei unmittelbaren Nutzen an behinderten Menschen vorgenommen werden.

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