In seiner nächsten Sitzung wird sich der Petitionsausschuss des Nationalrates im Rahmen eines Expertenhearings mit der Biomedizin-Konvention des Europarates befassen.
Darauf einigten sich heute die Abgeordneten aller Fraktionen. Eingeladen zur Sitzung werden ein Vertreter der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, ein Vertreter des Sozialministeriums, ein Vertreter des Justizministeriums, die Universitätsprofessoren Christian Kopetzki, Ulrich Körtner und Holger Baumgartner als Vertreter der Bio-Ethik-Kommission sowie vier von den einzelnen Fraktionen zu nominierende Experten. Als Termin für das Hearing ist Mitte Mai in Aussicht genommen.
Grundlage für das Hearing bildet eine Petition der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), die sich gegen die Biomedizin-Konvention des Europarates richtet. Diese Konvention regelt erstmals Mindeststandards zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin.
Nach Ansicht der UnterzeichnerInnen sind darin allerdings Bestimmungen enthalten, durch die „einwilligungsunfähige“ Personen diskriminiert werden. So dürfe „in Ausnahmefällen“ an Kleinkindern, geistig und psychisch behinderten Menschen, an altersdementen Menschen und an Koma- Patienten Forschung betrieben werden, auch wenn diese Forschung diesen Personen keinen Nutzen bringt bzw. sogar Risken birgt.