Biomedizin und Menschenrechte

Ethikkommission FÜR die Bundesregierung zeigt sich zufrieden über bisherigen Verlauf hinsichtlich Biomedizinkonvention

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In der Sitzung vom 4. Juli dieses Jahres befasste sich der Petitionsausschuss im Nationalrat unter anderem nochmals mit der Biomedizin-Konvention des Europarates. Die Petition wurde an den Justizausschuss weitergereicht. Durch diesen Schritt wurde verdeutlicht, dass die Konvention mehr als nur eine Regelung von Medizin und Forschung darstellt und unmittelbar in Menschenrechte eingreift.

Das zähe Ringen der Behindertenorganisationen um eine intensive Auseinandersetzung mit der Biomedizin-Konvention im Nationalrat dauert schon einige Jahre – am 11. Juni 2002 wurde ein Hearing mit ExpertInnen abgehalten, bei dem sogar Abgeordnete anwesend waren, die nicht Mitglieder des Petitionsausschusses sind.

Ergebnis der mehr als dreistündigen Beratungen war, dass Österreich in allen gesetzlichen Belangen, die mit Medizin und Forschung zu tun haben, gesetzliche Neuregelungen braucht – und zwar noch vor einem Beitritt zu dieser Konvention. Zu hoffen bleibt für die AktivistInnen nur, dass der Nationalrat hält, was der Ausschuss verspricht, und dass nach den nächsten Wahlen nicht alles wieder anders aussieht.

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