Die Biomedizinkonvention ist derzeit wieder heiß diskutiertes Thema.
Vor zwei Tagen wurde über die Austria Presseagentur bekannt gegeben, dass die Ethikkommission des Kanzlers unter Vorsitz von DDr. Johannes Huber eine Empfehlung für die Ratifizierung der Biomedizinkonvention durch Österreich fertiggestellt hat. In einigen Medien wurde dies so dargestellt, dass nun auch die „Bedenken von BehindertenvertreterInnen endgültig zerstreut sind“.
Birgit Primig, Vorsitzende der „Ethikkommission FÜR die Bundesregierung“, kann diese Vereinnahmung nicht nachvollziehen: „Zwar entspricht das von DDr. Huber vorgelegte Papier im Wesentlichen den Ergebnissen gemeinsamer Besprechungen; es ist aber viel zu wenig ausführlich im Hinblick auf zu treffende nationale Begleitmaßnahmen. Wir haben immer betont, eine ‚zweite Meinung‘ zur Beratung des Bundeskanzlers und der Regierung zu sein. Wir werden daher dem Kanzler eine zusätzliche Empfehlung vorlegen, die die Besorgnis der behinderten Menschen im Hinblick auf die Konvention ausdrückt und die notwendigen Begleitmaßnahmen detaillierter beschreibt.“
Auch beim morgen, am Freitag, stattfindenden Petitionsausschuss ist die Biomedizinkonvention des Europarates ein Thema, denn die von der ÖAR eingebrachte Petition „Nein zur Biomedizinkonvention“ steht auf der Tagesordnung.
Dazu Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR: „Wir haben bereits Zusagen von Mitgliedern des Petitionsausschusses, unsere Petition mit der Forderung nach einer parlamentarischen Enquete zu unterstützen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, eine Zustimmung Österreichs zur Konvention zu erreichen, die die Interessen behinderter Menschen, und hier vor allem der nichteinwilligungsfähigen Personen, primär berücksichtigt. Unabdingbar dazu ist eine vorherige Aktualisierung der nationalen Gesetzgebung, sodass es zu keiner akuten Bedrohung für das Lebensrecht kommen kann.“