Bis 18 Jahre darf nicht mehr sterilisiert werden

Im Ministerrat steht der Entwurf wichtiger Gesetzesänderungen für Minderjährige auf dem Programm. Darunter auch: Volljährigkeit mit 18, Obsorge beider Eltern.

Dieter Böhmdorfer
Bundespressedienst

Die Sterilisation von Minderjährigen wird verboten. Im Entwurf zu einem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001, den Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) heute durch den Ministerrat bringen will, wird eine Einwilligung der Eltern in die Herbeiführung der Unfruchtbarkeit von Minderjährigen gänzlich verboten. Vor drei Jahren hat es, nach Berichten über die Zwangssterilisation Tausender Behinderter in Schweden, Finnland und Frankreich, auch in Österreich eine Diskussion über diese folgenschwere medizinische Maßnahme gegeben.

Es gilt als offenes Geheimnis, daß immer wieder Eltern geistig behinderte Kinder vor dem 19. Geburtstag haben sterilisieren lassen, weil sie in diesem Fall keine gerichtliche Genehmigung einholen mußten. Jetzt soll die Sterilisation von Minderjährigen zivilrechtlich verboten werden, für Volljährige werden die Kriterien der medizinischen Indikation verschärft. Die gerichtliche Genehmigung bleibt Voraussetzung für den Eingriff.

Die Volljährigkeit soll von 19 Jahren auf 18 gesenkt werden, für geschiedene Eltern wird erstmals die Beibehaltung der „Obsorge“ von Mutter und Vater zugleich ermöglicht. Die schwarz-blaue Regierung will mit dem Gesetz signalisieren, daß möglichst beide Elternteile die Verantwortung für die Kinder behalten sollen. Klappt es mit der Vertretungsbefugnis beider Eltern jedoch nicht, kann jeder Teil die alleinige Obsorge beantragen. In diesem Fall muß sich das Gericht um eine gütliche Einigung bemühen, eventuell unter Einschaltung eines Mediators (Vermittlers).

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