41. Woche 2026 – Austellung „Rechte statt Almosen!“
Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …
Blindenführhunde: Hochqualifiziert, gesetzlich geschützt, oft missverstanden
Anlässlich des Tags des Blindenführhundes am 29. Jänner 2026 richtet die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs einen Appell gegen falsch verstandene Hundeliebe.
Blindenführhunde sind hochqualifizierte Hilfsmittel zur sicheren Orientierung und Mobilität. Wer sie ablenkt, kann einen Menschen gefährden.
Assistenzhunde zu streicheln, füttern oder gar zu hänseln verursacht ein hohes Risiko. Blindenführhunde tragen große Verantwortung. Sie müssen Hindernisse erkennen, sichere Wege finden, Gefahren einschätzen und im Ernstfall sogar Kommandos verweigern, um ihre Halter:innen zu schützen.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, durchlaufen sie eine kostspielige Ausbildung in der Höhe von knapp 40.000 Euro. Zudem müssen sie bestimmte Eigenschaften wie Konzentrationsvermögen, Wesensfestigkeit und Ruhe mitbringen. Sie sind Profis auf vier Pfoten.
Rechtlich ist die Stellung von Blindenführhunden klar geregelt: Gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) zählen Blindenführhunde zu den Assistenzhunden. Als solche sind sie anerkannte Hilfsmittel. Daraus ergibt sich auch ein umfassendes Zutrittsrecht.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …