Bitte nicht stören – Experten auf vier Pfoten

Blindenführhunde: Hochqualifiziert, gesetzlich geschützt, oft missverstanden

Blindenführhund Leo
Christian Gutjahr

Anlässlich des Tags des Blindenführhundes am 29. Jänner 2026 richtet die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs einen Appell gegen falsch verstandene Hundeliebe.

Blindenführhunde sind hochqualifizierte Hilfsmittel zur sicheren Orientierung und Mobilität. Wer sie ablenkt, kann einen Menschen gefährden.

Assistenzhunde zu streicheln, füttern oder gar zu hänseln verursacht ein hohes Risiko. Blindenführhunde tragen große Verantwortung. Sie müssen Hindernisse erkennen, sichere Wege finden, Gefahren einschätzen und im Ernstfall sogar Kommandos verweigern, um ihre Halter:innen zu schützen.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, durchlaufen sie eine kostspielige Ausbildung in der Höhe von knapp 40.000 Euro. Zudem müssen sie bestimmte Eigenschaften wie Konzentrationsvermögen, Wesensfestigkeit und Ruhe mitbringen. Sie sind Profis auf vier Pfoten.

Rechtlich ist die Stellung von Blindenführhunden klar geregelt: Gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) zählen Blindenführhunde zu den Assistenzhunden. Als solche sind sie anerkannte Hilfsmittel. Daraus ergibt sich auch ein umfassendes Zutrittsrecht.

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