BIZEPS begrüßt Impfpflicht Vorstoß von Gesundheitsminister Mückstein

Der Zugang "Schutz von vulnerablen Personengruppen“ muss unbedingt auch den Behindertenbereich umfassen.

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„Angesichts der niedrigen Impfquoten in der Gesamtbevölkerung und des Schutzbedürfnisses der vulnerablen Personengruppe der Menschen mit Behinderungen, begrüßen wir den Vorstoß von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sehr“, so Martin Ladstätter (Obmann des Behindertenberatungszentrums BIZEPS).

BIZEPS unterstützt den Ansatz, gewisse Berufsgruppen, die in Bereichen mit vulnerablen Personengruppen arbeiten, mit einer bundesgesetzlichen Regelung zu einer Impfung zu verpflichten.

„Wir müssen Menschen schützen“, begründete Gesundheitsminister Mückstein sein Vorhaben einer Impfpflicht in gewissen Bereichen in der „ZIB 2 am Sonntag“ vom 14. November 2021 und hielt fest: „Es kann in so einem Setting nicht mehr arbeiten, wer nicht geimpft ist“.

„Wir sehen das genauso! Uns ist daher wichtig, dass auch Persönliche Assistenz ein durch die Impfpflicht besonders geschützter Bereich ist“, so Ladstätter und er regt an, „Persönliche Assistentinnen und Assistenten daher unbedingt in die Aufzählung der Berufsgruppen mit einzubeziehen.“

Immer mehr Staaten setzen Schritte um, damit in gewissen Berufsgruppen eine Impfung bei neuen und bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Voraussetzung ist. (Siehe auch)

„Wir hoffen auf eine baldige Realisierung in Österreich, denn so viel lässt sich prognostizieren: Die Pandemie ist nicht zu Ende und die nächste Welle kommt bestimmt“, hält Martin Ladstätter abschließend fest.

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5 Kommentare

  • Eine sinnvolle Maßnahme, denn wenn freiwillige Solidarität nicht möglich ist, dann muss sie – auch im Sinne derer Gesundheit – erzwungen werden.

  • „vulnerable Personengruppe“ – ich glaube relativ gut Deutsch reden, lesen und schreiben zu können – musste allerdings vulnerabel nachschlagen – ist dieses Wort in leichter Sprache so bekannt? Wenn es der Gesundheitsminister verwendet – OK, aber von BIZEPS?

    • Vielen Dank für den Hinweis! Da haben Sie natürlich recht. Wir werden es in Zukunft nicht mehr verwenden. Diesen Text allerdings werden wir nicht mehr ändern, da er auch als Presseaussendung so erschien.

  • Bislang waren doch die Ungeimpften die selbsternannten und nicht glaubhaften Expert*innen. Jetzt reiht sich Bizeps hier ein, bezieht Stellung und fordert den Bruch von Grundrechten „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ (Europäische Menschenrechtskonvention mit Verfassungsrang in Ö)?
    Sollten Medien nicht neutral agieren? Oder als was sind die Bizeps Nachrichten zu betrachten? Als meinungsbildendes Medium mit öffentlichem Auftrag?

    • Keine Sorge, das ist keineswegs ein Bruch von Grundrechten, denn der Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang vor dem Recht auf Privatleben.

      Deswegen darf ich sie bitten, vom von ihnen zitierten Artikel 8 Absatz 1 weiterzulesen bis Absatz 2.

      Wie auch in der von ihnen genannten Europäischen Menschrechtskonvention ist in Artikel 8 Absatz 2 erwähnt: „[In das von ihnen genannte Recht, darf nur eingegriffen werden] zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“ Das ist hier eindeutig der Fall.