BIZEPS erfreut: Verbandsklage gegen das Bildungsministerium eingebracht

Erstmals wird das Verbandsklagerecht im Behindertengleichstellungsgesetz genutzt. Der Klagsverband kämpft für ausreichende Persönliche Assistenz im Bildungsbereich.

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Nach einer gescheiterten Schlichtung zur besseren Regelung bezüglich der Umsetzung von Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich, wurde diese Woche vom Klagsverband eine Verbandsklage gegen das Bildungsministerium eingebracht.

„Das Bildungsministerium ist für eine gute und flächendeckende Umsetzung von Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich zuständig. Diese Aufgabe wird leider nur sehr mangelhaft erfüllt. Die Persönliche Assistenz im Bildungsbereich wird diskriminierend umgesetzt, teilweise wird sogar Persönliche Assistenz verwehrt“, so Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der daher die eingebrachte Verbandsklage des Klagsverbandes sehr begrüßt.

Schlichtung leider gescheitert …

In einem Schlichtungsverfahren, welches der Klagsverband mit Unterstützung durch BIZEPS und Integration Tirol mit dem Bildungsministerium geführt hat, konnte leider keine Einigung erzielt werden.

„Das Bildungsministerium wollte in dieser Sache keine Zugeständnisse machen. Aus diesem Grund hat der Klagsverband Österreichs erste Verbandsklage gemäß dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz eingebracht. Wir nutzen gemeinsam das Instrument der Verbandsklage, um unsere Anliegen durchzusetzen“, erklärt Martin Ladstätter.

… Verbandsklage daher notwendig

 „Mit dieser Verbandsklage wollen wir erreichen, dass alle Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen Anspruch auf Persönliche Assistenz für den Schulbesuch bekommen und das Ministerium das Rundschreiben ändert. Der jetzige Zustand stellt aus unserer Sicht eine Diskriminierung dar“, begründet Theresa Hammer, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband, die Einleitung der Klage und führt aus: „Die Verbandsklage ist ein wichtiges Instrument, um gegen Diskriminierungen, die viele Menschen mit Behinderungen betreffen, vorzugehen.“

BIZEPS ist Gründungsmitglied des Klagsverbandes

„BIZEPS ist Gründungsmitglied des Klagsverbandes und daher sehr über diese erste Verbandsklage aus dem Behindertengleichstellungsbereich erfreut“, so Martin Ladstätter und er informiert: „Die Verbandsklage wurde maßgeblich durch finanzielle Mittel des BIZEPS-Rechtsfonds ermöglicht.“

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