Arbeitsmarkt: Ausgleichstaxfonds langfristig absichern
Am 2. März 2026 lud der Österreichische Behindertenrat in den Presseclub Concordia, um die aktuelle Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen …
Aufstockung des Ausgleichstaxfonds (ATF): Vorgesehen sind 65 Mio. Euro im Jahr 2026, 45,1 Mio. Euro 2027, 24,4 Mio. Euro 2028 sowie ab 2029 jährlich 14,8 Mio. Euro.
BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben begrüßt die geplante Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes, mit der weitere Mittel für den Ausgleichstaxfonds gesetzlich verankert werden.
„Besonders wichtig ist die laufende Zusage ergänzender Mittel ab 2029. Die jährlich vorgesehenen 14,8 Mio. Euro schaffen mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Maßnahmen der beruflichen Inklusion“, erklärt Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS.
BIZEPS betreibt seit 35 Jahren ein Behindertenberatungszentrum und kann daher aus der täglichen Beratungspraxis gut einschätzen, wie wichtig verlässliche Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt sind. Der Ausgleichstaxfonds ist dabei ein zentrales Instrument.

„Aus dem Ausgleichstaxfonds werden wesentliche Maßnahmen wie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, Entgeltbeihilfen für Unternehmen sowie Schulungen für Menschen mit Behinderungen finanziert. Diese Angebote sichern Beschäftigung, bauen Barrieren ab und ermöglichen gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben“, betont Ladstätter und bedankt sich bei Sozialministerin Korinna Schumann für diesen wichtigen Vorstoß.
BIZEPS hofft auf eine rasche Beschlussfassung der Novelle. Die gesetzliche Absicherung der Mittel ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Siehe: 60. Ministerrat am 8. Juli 2026, Parlament – Regierungsvorlage, ORF, Land OÖ, Heute
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