BIZEPS: Novelle des Behindertengleichstellungsrechts enttäuschend

Keine der im Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) angekündigten Maßnahmen wurde in diesen Gesetzesentwurf aufgenommen. Auch wurden die Ergebnisse der Evaluierung des Gleichstellungsrechts ignoriert.

BIZEPS
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Bis 24. September 2012 besteht noch die Möglichkeit zur „Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes, des GBK/GAW-Gesetzes, des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes“ Stellung zu nehmen.

Die Gesetzesentwurf besteht aus 4 Teilen. Im 1. Teil wird das Gleichbehandlungsgesetz (alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung) behandelt, im 3. und 4. Teil werden die geplanten Änderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes aufgelistet.

BIZEPS Stellungnahme im Detail

In der schriftlichen Stellungnahme von BIZEPS vom 22. September 2012 wird detailliert auf das Gesetzesvorhaben eingegangen (siehe Stellungnahme zum Download).

Eine Erhöhung und Ausdehnung des Schutzniveaus im Gleichbehandlungsgesetz (Teil 1 des Entwurfs) wird ausdrücklich begrüßt. Auch der in Zukunft gesetzlich garantierte NGO-Dialog mit dem Bundeskanzleramt (im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes) und Sozialministerium (Behindertengleichstellungsrecht) wird positiv gesehen. BIZEPS weist allerdings darauf hin, dass im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dieser Dialog natürlich gemeinsam stattzufinden hat und die nicht wieder Behindertenorganisationen abgesondert werden sollen.

Ambivalent werden die Änderungen bei der Regelung zum Schadenersatz gesehen. Hier wird unbedingt eine Festschreibung eines betragsmäßigen Mindestschaden bei allen Diskriminierungsformen – nicht nur bei der Belästigung – gefordert.

Kritisch angemerkt wird in der Stellungnahme, dass auch dieses Mal wieder kein Beseitigungs-, Erfüllungs- und Unterlassungsanspruch in das Behindertengleichstellungsrecht aufgenommen wurde und auch die Regelungen bei der Verbandsklage unverändert beibehalten werden.

Grundsätzlich muss man sagen, dass weder die Erkenntnisse der „Rechtlichen Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts“ noch die im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen Maßnahmen mit dieser Novelle umgesetzt werden.

Aus dieser Sicht ist für BIZEPS daher die Novelle im Bereich Behindertengleichstellungsrecht ungenügend.

Stellungnahmen werden vom Parlament dokumentiert

Alle Stellungnahmen und den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Website des Parlaments. Die Übersicht wird laufend ergänzt.

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