BIZEPS: Präimplantationsdiagnostik sollte verboten bleiben

Mit dem Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz soll die Präimplantationsdiagnostik - wenn auch in eingeschränktem Rahmen - erlaubt werden.

BIZEPS
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BIZEPS lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf in weiten Teilen ab; im Besonderen jene Bereiche der Regelungen zur Zulassung einer Präimplantationsdiagnostik.

„Die PID ist ein Selektionsinstrument und greift unmittelbar in die Vielfalt des Lebens ein. Wir lehnen sie daher ab“; erläutert Mag.a Marianne Karner (BIZEPS-Sprecherin für ethische Fragestellungen in Biopolitik, -medizin und -wissenschaft).

Wie in der Diskussion rund um das Thema „Sterbehilfe“, gilt auch hier für den Anfang menschlichen Lebens, dass der Stein, einmal angestoßen, ins Rollen kommt, mitunter unabsehbare Folgen eintreten und schwer wieder gestoppt werden kann. So können Ausnahmeregelungen aufgeweicht und erweitert werden. Als Beispiel sei hier der Einsatz von Pränataldiagnostik (PND) genannt, der zuerst auch nur für wenige Einzelfälle angedacht war.

Wie schnell das gehen kann, lässt ein Interview von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser erahnen, die am 14. November 2013 in „ZiB 13“ erklärte, wann PID erlaubt wird: „Und wenn die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr hoch ist, dass eine genetische Disposition vorliegt, dass ein Kind so schwer krank ist, dass es ohne medizinische oder pflegerische Hilfe und ohne große Schmerzen nicht aufwachsen kann.“

Soweit geht diese Novelle zwar noch nicht, aber die Weg in diese Richtung wird damit schon eingeschlagen.

Welche Signale kommen eigentlich bei Eltern von behinderten und schwerkranken Kindern an?

Wird man ihnen in Zukunft Vorwürfe machen, ein „solches“ Kind überhaupt in die Welt gesetzt zu haben? Oder bei jungen Menschen, die eine Familie gegründet haben und Kinder bekommen möchten? Oder bei kranken und behinderten Menschen selbst?

„Eine fortschrittliche Gesellschaft zeichnet sich nicht immer dadurch aus, dass allen medizi-nischen, wissenschaftlichen und technologischen Neuerungen Tür und Tor geöffnet wird. Vielmehr zeigt sich wahres, weises und ethisch verantwortliches Handeln mitunter auch darin, auf etwas zumindest vorerst zu verzichten bzw. einige Türen grundsätzlich lieber verschlossen zu halten“, hält Mag.a Karner abschließend fest.

Die BIZEPS-Stellungnahme als Word-Datei bzw. PDF.

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