Mehrere E-Scooter schön in Reihe auf Blindenleitstreifen aufgestellt

BIZEPS-Stellungnahme zu E-Scooter in Wien

Grundlage für diesen Bericht sind Erfahrungen und Rückmeldungen der letzten Monate über die Nutzung von E-Scootern (Leihfahrzeugen) in Wien.

E-Scooter liegt quer am Blindenleitstreifen
BIZEPS

Ähnlich wie bei der Einführung  der stationsunabhängigen abstellbaren Leihräder (beispiels­weise „Obike“ und „Ofo“), kam auch der internationale Trend für Leih E-Scooter nach Wien.

Seither erfreut sich diese Fortbewegungsart großer Beliebtheit. Es sind inzwischen mehrere Tausend E-Scooter von unterschiedlichen Unternehmen in Wien in Verwendung.

Erfahrungen:

E-Scooter verstellen Weg im Brunnenmarkt
BIZEPS

Wie schon beim Leihfahrräder-Boom wurde innerhalb kurzer Zeit diese Art der Fortbewegung genutzt.

In dieser Stellungnahme wollen wir allerdings aufzeigen, welche Probleme im Alltag auftreten und wo unserer Meinung nach Handlungsbedarf besteht.

Die größte Stärke des sogenannten Free-Floating-Systems, dass die E-Scootern kreuz und quer in der Stadt abgestellt und angemietet werden können, verursacht in der Praxis für mobilitäts­behinderte Menschen große Probleme.

Sogar unmittelbar bei Zebrastreifen werden manche E-Scooter abgestellt
BIZEPS

Nutzerinnen und Nutzer stellen ohne Rücksicht auf andere Personen die E-Scooter nach der Benutzung einfach nach Gutdünken ab.

In den letzten Monaten erreichte uns eine Vielzahl von Reaktionen, wonach für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bei der Benützung von Gehsteigen Probleme auftauchten.

Selbiges gilt im noch höheren Ausmaß für sehbehinderten und blinde Personen, die diese be­hindernd geparkten E-Scooter nicht oder schlecht wahrnehmen können. Vereinzelt wurde auch berichtet, dass Personen über E-Scooter gestolpert sind.

Mehrere E-Scooter schön in Reihe auf Blindenleitstreifen aufgestellt
BIZEPS

Doch nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer stellen E-Scooter unsachgemäß ab, auch die Personen, die die E-Scooter aufstellen, ignorieren Zugänge und Blindenleitstreifen.

Zwei E-Scooter behindernd auf Haltestelleninsel eines Wiener Linien Busses abgestellt
BIZEPS

Die teuer von der Stadt Wien zur Verfügung gestellte barrierefreie Infrastruktur (Blinden­leit­streifen, Halte­stellenkaps, Gehsteige) werden durch die unsachgemäße Nutzung durch Leih­scooter entwertet.

Erwähnenswert ist auch der Umstand, dass dies fast ausschließlich durch Leih­scooter passiert. Privat genutzte E-Scooter werden unserer Erfahrung nach nicht einfach bedenkenlos irgendwo abgestellt.

Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen: Neu geschaffene Regelungen in der StVO (31. Novelle) werden ignoriert.

Empfehlungen:

Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Es bedarf unserer Meinung nach klarer Regelungen, die auch kontrolliert werden.

E-Scooter sollten grundsätzlich nicht am Gehsteig fahren und auch nicht dort abgestellt werden dürfen. Ausnahmen könnten exakt definierte Orte sein (ähnlich der Citybike-Stand­orte).

E-Scooter vorbildlich in einem „Platz für Scooter“ geparkt
BIZEPS

Die Fortbewegung in Fußgängerzonen sollte deutlich eingeschränkt werden und die Ge­schwindig­keit der E-Scooter in jenen Bereichen, die auch Fußgängerinnen und Fußgänger Ver­kehrsraum nutzen, reduziert werden.

In der Praxis entstehen nämlich immer wieder gefährliche Situationen, wenn E-Scooter mit knapp 20 km/h beinahe geräuschlos von hinten überholen.

Unserer Meinung nach werden die technischen Möglichkeiten von E-Scootern bei der Be­stimmung des Standortes derzeit noch nicht genutzt.

Denkbar wäre beispielsweise, per Geofencing die Nutzung in Teilen der Stadt ganz zu unter­sagen oder die Geschwindigkeit der E-Scooter in Fußgängerzonen auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren.

Weiters sollten Gebiete definiert werden, in denen KEINE E-Scooter abgestellt werden dürfen und automatisch die Nutzung weiterläuft (wodurch die Kundinnen und Kunden ein Interesse haben, umzuparken).

Was kann die Stadt Wien ändern?

Die Stadt Wien sollte unter Berücksichtigung der Erfahrung aus dem Leihräder-Chaos beim Rück­­zug der Anbieter klare und strenge Regeln aufstellen. (Beispielsweise auf dem Verordnungs­weg)

  • Die Anzahl der E-Scooter wird mit einer Obergrenze versehen (nicht so wie jetzt pro Anbieter sondern gesamt). Die Zuteilung könnte in einem Auktionsverfahren an die Höchstbietenden erfolgen.
  • Anbieter haben eine Kaution PRO in Betrieb befindlichem E-Scooter zu hinterlegen.

Diese Maßnahmen würden finanzielle Mittel für die Stadt Wien bringen. Daraus könnten Maßnahmen finanziert werden, die zu einem gut funktionierenden E-Scooter Betrieb in Wien beitragen. (Beispielsweise: Aufbau von E-Scooter Standorten)

Wenn sich ein Anbieter zurückzieht oder im laufenden Betrieb Probleme auftreten, könnte die Kaution mit den Entsorgungskosten (inklusive Einsammelkosten) gegengerechnet werden.

Wir halten abschließend fest: Wir hoffen, dass in Zukunft E-Scooter so in ein Mobilitätskonzept der Stadt Wien eingebaut werden, dass ein nichtbehinderndes Miteinander möglich ist.

Hier können Sie die BIZEPS-Stellungnahme als Word-Datei herunterladen.

Vizebürgermeisterin Birgit Hebein erhält von Martin Ladstätter die Stellungnahme zu E-Scootern
Christoph Cziegler

Update (4. Oktober 2019):

Am 4. Oktober 2019 gab es einen Pressetermin zur Neugestaltung des Minoritenplatzes.

Die Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (GRÜNE) erhielt bei diesem Anlass von Martin Ladstätter persönlich ein Exemplar der BIZEPS-Stellungnahme zu E-Scooter in Wien überreicht.

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2 Kommentare

  • Sehr sachlicher Bericht, der nicht nur die negativen Seiten der Leihscooter zeigt, sondern auch Lösungsvorschläge, die in einigen Städten schon erprobt sind, aufzeigt .
    Mich ärgert, daß der Ärger über Leihscooter eventuell auch für mich als Scooterbesitzer mit mehr als 5000 in 2 Sommern gefahrenen Kilometern betrifft, aber die mediale Berichterstattung in einer Autonarrischen Nation wie Österreich war auch nicht anders zu erwarten, wenn ein neues Mobilitätskonzept mit Anfangsschwierigkeiten auftaucht.
    Leider werden so sachliche Berichte wie Ihrer keine Verbreitung in den Medien finden, schade !

  • Tolle und fundierte Stellungnahme, die ich komplett unterschreiben kann!