Bei der Erstellung des Entwurfes waren die betroffenen Personengruppen kaum eingebunden.
Der „Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen“ (NAP) ist ein Entwurf des Sozialministeriums zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis ins Jahr 2020.
Es gab im Frühjahr 2011 nur eine Auftaktveranstaltung, bei der allerdings schon am Anfang geäußert wurde, dass der Inhalt nicht in der Tagung verändert werden wird. Die Einbindung der Betroffenen war also mehr Schein als Sein.
Am 16. Jänner legte das Sozialministerium einen 100-seitigen Entwurf zur Begutachtung vor. Dieser Entwurf war mit den anderen Bundesministerien – nicht aber mit der Zivilgesellschaft – besprochen.
Umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf
Die Erstellung des NAP sieht vor, dass es auch die Möglichkeit gibt, Stellungnahmen zu verfassen, um Kritik zu äußern. Bis 17. Februar 2012 konnte man Stellungnahmen abgeben.
Unsere 21-seitige Stellungnahme kann man hier nachlesen.