Blecha: Endlich reagiert ÖVP-Justizminister auf Wünsche der Pensionistenvertreter

Pensionistenverband fordert: 10 Sachwalterschaften pro Sachwalter müssen genug sein!

Karl Blecha
Pensionistenverband Österreich

Der Pensionistenverband Österreichs begrüßt, dass ÖVP-Justizminister Brandstetter endlich eine Reform des völlig veralteten Sachwalterrechts vorgelegt hat.

„Diese Reform ist längst überfällig! Endlich hat ÖVP-Justizminister Brandstetter auf die langjährige Forderung des Pensionistenverbandes Österreichs reagiert! Die Änderungen – hin zu mehr Autonomie und Selbstbestimmung – sind ein wichtiger Schritt, wir fordern aber mehr! Die Anzahl der betrauten Personen pro Sachwalter bzw. wie es künftig heißen wird ‚Erwachsenenvertreter‘ sollte auf maximal 10 Personen beschränkt werden, ebenso die dafür anfallenden Kosten“, betont Karl Blecha, Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ). 

„Der Pensionistenverband hat immer und immer wieder bei den ÖVP-Justizministern Klage geführt, dass in Österreich viel zu häufig besachwaltert wird. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die Sachwalter häufig viel zu viele Sachwalterschaften haben, sich kaum oder gar nicht um die Betroffenen kümmern. Auch die Volksanwaltschaft registrierte seit Langem eine Vielzahl an Beschwerden im Zusammenhang mit dem Sachwalterschaftsrecht“, so Blecha, der weiter ausführt, dass das neue Sachwalterrecht hier deutliche Verbesserungen bringt.

„Durch das Vier-Säulen-Modell mit Vorsorgevollmacht, gewählter, gesetzlicher und gerichtlicher Erwachsenenvertretung gibt es künftig mehr Möglichkeiten der Vertretung und ein deutliches Mehr an Selbstbestimmung! Auch die zeitliche Befristung von Sachwalterschaften bzw. ‚Erwachsenenvertretungen‘ sowie die Stärkung der Rechte von Angehörigen sind richtige, wichtige und überfällige Schritte, die jetzt endlich umgesetzt werden! Was jetzt noch fehlt, ist die Begrenzung der Sachwalterschaften bzw. ‚Erwachsenenvertretungen‘ sowie der dafür anfallenden Kosten. Hier fordert der Pensionistenverband: 10 Sachwalterschaften pro Sachwalter bzw. ‚Erwachsenenvertreter‘ müssen – um eine individuelle Betreuung gewährleisten zu können – genug sein!“, unterstreicht Blecha abschließend. 

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