In Verkehrsmitteln, im öffentlichen Raum und im Wohnraum ist Barrierefreiheit ein Muss - Kritik an Ausschreibung
Bestürzt zeigte sich der PVÖ-Präsident über das jüngste Negieren der Barrierefreiheitsrichtlinien bei Ausschreibungen und Vergaben von Aufträgen öffentlicher Verkehrsmittel.
„Wir als Interessenvertretung der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben die Maßnahmen der Stadt Wien auf dem Sektor Barrierefreiheit immer mit Beifall begrüßt“, führte Präsident Blecha weiter aus. „Seit 1991 ist die Barrierefreiheit im Wiener Wohnbau Vorschrift, seit 1994 gilt Wien als barrierefreie Stadt, in der Gehsteigabsenkungen und die Berücksichtigung der Mobilitätserfordernisse aller Alters- und Gesellschaftsgruppen in den Öffis Wirklichkeit geworden ist. Wien glänzt durch stufenlosen Einstieg von Haltestellen. Ungehindert können Eltern mit Kinderwägen, ältere Menschen mit Gehhilfen oder Behinderungen in die Öffis einsteigen.“
Jüngste Ausschreibungen und Vorgaben der Wiener Linien aber widersprechen eklatant den Richtlinien und der Wiener Praxis.
„Wenn wir hören, dass jetzt die in Wien eingeführte Höchstgrenze von 6 % Neigung bei Rampen in Fahrzeugen nicht mehr gilt, Barrierefreiheit ohne Kanten und Rampen nicht mehr wichtig ist, großzügige Wendekreise für Rollstühle und farbliche Kontraste für Sehbehinderte fehlen dürfen, legen wir heftigen Protest ein. Vergabe von Aufträgen ohne Einhaltung der für die ältere Generation notwendigen Barrierefreiheitsrichtlinien werden wir bekämpfen“, schloss der PVÖ-Präsident Blecha.