Sehr geehrte Frau Ministerin Mag. Dr. Karl,
bezugnehmend auf Ihre am 22. 2. 2012 durch BIZEPS bekannt gewordene Anfragebeantwortung zum Thema „Blinde/sehbehinderte RichterInnen“ darf ich mich hiermit an Sie wenden.
Die seit Jahren in Österreich gängige Argumentation, warum Menschen mit Sehbehinderung von diesem Beruf ausgeschlossen werden, hinterlässt bei mir eine Mischung aus Empörung und Verzweiflung. Natürlich können wir als sehende Menschen uns nicht vorstellen, wie man ohne visuelle Eindrücke alltägliche Tätigkeiten wie Zeitunglesen, Kochen und Reisen ausführt. Dies liegt aber wohl eher an unseren begrenzten Vorstellungsfähigkeiten als daran, dass blinde Menschen diese Dinge nicht ‚können‘.
Es ist mir (als Staatsbürgerin dieses Landes) höchst unangenehm und nicht nachvollziehbar, wenn in Österreich steif und fest Behauptungen zur Begründung des systematischen Ausschlusses blinder Menschen verwendet werden, die offensichtlich in wenige Kilometer entfernten Rechtsstaaten, wie z.B. Deutschland, wo es Dutzende seit vielen Jahren problemlos arbeitende blinde RichterInnen gibt, keinerlei Bedeutung haben. Wenn ich mich nicht irre, wird – auch in Österreich – die Andersbehandlung aufgrund unsachlicher Merkmale als Diskriminierung bezeichnet.
Entweder liegt die Weigerung, im Justizressort Diskriminierungsfreiheit zu schaffen daran, dass die Gerichtsabläufe und die Rechtsprechung in Österreich derart anders funktionieren als in unserem Nachbarland. Oder die kontinuierlich Aufrechterhaltene Ausgrenzung beruht auf völliger Unerfahrenheit in Bezug auf Menschen mit Behinderungen und deren Fähigkeiten. Dem kann jedoch leicht Abhilfe geschaffen werden: Ich ersuche Sie höflich, anlässlich der wirklich sehr uninformiert klingenden Anfragebeantwortung vom 30.1.2012, sich mit Ihren Amtskollegen in Deutschland, in England oder auch den USA, wo seit über 30 Jahren blinde Richter ihr Amt ausüben, auszutauschen.
Vielleicht reicht es aber auch, wenn Sie sich den kurzen Beitrag in „Hohes Haus“ ansehen, in dem einer der in Deutschland tätigen Richter zu Wort kommt.
Ich ersuche hiermit um eine Antwort, ob es beim beschriebenen Status quo bleiben wird oder ob Sie Wege wahrnehmen werden, für nicht-sehende Menschen in Österreich gleichberechtigte Berufschancen herzustellen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr.phil. Verena Krausneker
Bisher keine Antwort der Ministerin
Anmerkung der Redaktion: Weder auf dieses Mail von Dr. Krausneker vom 22. Februar 2012 noch auf ein gleichlautendes Schreiben per Post vom 22. April hat die Justizministerin Dr. Karl bisher geantwortet. Sollte noch eine Antwort einlangen, werden wir gerne darüber berichten. Nachtrag: 3. Versuch am 1. Juni – wieder per Post. Nachtrag: Am 13. Juni 2012 langte dann eine Antwort des Ministeriums ein (BMJ-Pr354.90/0009-Pr 6/2012), die in weiten Teilen mit der im Artikel erwähnten parlamentarischen Anfragebeantwortung übereinstimmt.