Eine momentan in Begutachtung befindliche Gesetzesnovelle (Begleitgesetz zum Behindertengleichstellungsgesetz) will das Berufsverbot für blinde Richter aufheben

„Es ist unmöglich, ein Urteil über eine Person oder einen Sachverhalt zu fällen, ohne sich ein persönliches Bild davon zu machen.“, zitiert die Presse jene Begründung, mit der einer sehbehinderten Kärntner Juristin vor drei Jahren eine mögliche Karriere als Richterin verwehrt wurde.
Eine blinde Richterin sei gegenüber der Bevölkerung nicht verantwortbar, hieß es damals noch aus dem Justizministerium, berichtet die Tageszeitung weiter.
Das nun bis 31. Jänner 2006 in Begutachtung befindliche Begleitgesetz zum Behindertengleichstellungsgesetz soll dies ändern.
Anonymous,
06.01.2006, 18:48
Warum soll das nicht gehen eine blinde Richterin? Es gibt auch gehörlose Lehrer, mit dem Ghleichstellungsgesetz sind wir noch weit endfernt, wenn weiterhin so positiv gedacht wird, schreiben kann man bald was, Blatt ist ja bekanntlich geduldig, ich hoffe dass Taten gesetzt werden, den das warten auf das Antiskriminierungsgesetz ist scheußlich, wo alle Menschen gleich sind!