Blindenführhunde

Blindenführhunde hinter Gitter?

Die von Werner Miedl medial stark propagierte Maßnahme zur Ausbildung von Blindenführhunden durch Häftlinge könnte die hohe Qualität österreichischer Führhunde gefährden!

Es ist schön, dass über die Resozialisierung von Häftlingen in Österreich nachgedacht wird und ist als Thema sehr wichtig und wert, noch intensiver darüber nachzudenken.

Die Sehbehinderten- und Blindenorganisation „Engel auf Pfoten“ verwehrt sich jedoch auf das Schärfste, eine Idee (nämlich „Pilot Dogs) aus den USA vorschnell zu importieren und sie ungefiltert in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Solche „Schnellschüsse“ mögen zwar dem Image dienlich sein, sorgen aber in weiterer Folge für Unsicherheit und Fehlinformation sehbehinderter oder blinder Menschen und der Bevölkerung.

Fakt ist, dass in Österreich strengste Richtlinien vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen betreffend Auswahl, Qualifikation, Gesundheit und Ausbildung von Blindenführhunden herrscht, die z.B. eine Verwendung von Hunden aus Tierheimen (wie in der Presseaussendung via OTS vom 24.4.05 zitiert) unmöglich macht, sogar fahrlässig ist.

Obmann Roland Komuczky, der selbst Sachverständiger bei Blindenführhundprüfungen ist, hat sich immer wieder für die Objektivität und Erhaltung der hohen Qualität dieser Richtlinien eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Diese Richtlinien sollen die Garantie für bestens ausgebildete Tiere sein! In den USA gibt es keine vergleichbaren Richtlinien.

Weiters ist anzumerken, dass nicht jedermann dafür geeignet ist, Blindenführhunde auszubilden und eine Ausbildung nur in erfahrene und seriöse Hände gehört. Dies gilt auch für die Sozialisierungsphase, die vielfach von Paten übernommen wird. Das Projekt „Pilot Dogs“ aus den USA, das offensichtlich als Vorbild dient, kann nicht 1:1 übernommen werden.

Zusätzlich kommt hinzu, dass während der Ausbildung auch Alltagssituationen wie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel täglich trainiert werden müssen und es ist schwer vorstellbar, dass dies in einer Anstalt möglich ist. Weiters sollte auch die Zusammenschulung zwischen Hund und neuem Führhundhalter sowie die Nachbetreuung „aus einer Hand“ erfolgen, um eine hohe Qualität zu gewährleisten.

Es ist zwar der Presseaussendung zu entnehmen, dass verantwortliche Personen im Justizressort die Idee mit großer Begeisterung aufgenommen hätten, von ExpertInnen anderer Ministerien oder gar ExpertInnen aus dem Führhundewesen ist nichts zu vernehmen.

„Als Obmann der Sehbehinderten- und Blindenorganisation Engel auf Pfoten bitte ich Werner Miedl um Stellungnahme zur Presseaussendung und Korrektur der einseitigen Darstellung in der Öffentlichkeit. Sollte dies nicht erfolgen, so werden wir in unseren Organisationsmedien (Magazin Sehen-Verstehen, Webseite) und in Medienpartnerschaften auf die Problematik umfassend hinweisen“, so Komuczky.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich