In das Bundesbehindertengesetz soll nun erstmals eine Legaldefinition des Blindenhundes aufgenommen werden.
Gesetzlich verankert wird weiters die Praxis der Rehabilitationsträger, wonach Förderungen für die Anschaffung von Blindenhunden nur dann gewährt werden, wenn eine positive Beurteilung des Hundes durch Sachverständige vorliegt.
Die Anschaffungskosten können inklusive Ausbildung bis zu 300.000 S betragen.