Nützliche tastbare Bodenleitstreifen für sehbehinderte und blinde Menschen werden aus Gedankenlosigkeit der Behörde zweckentfremdet und damit zu einer zusätzlichen Gefahrenquelle für behinderte VerkehrsteilnehmerInnen!
Man möchte es kaum glauben, doch aus zwei gut gemeinten Verkehrssicherheitsmaßnahmen –
- tastbare Bodenleitstreifen für sehbehinderte und blinde Menschen,
- Tempobremse für Radfahrer
– wird eine erhebliche Gefahrenquelle für sehbehinderte und blinde VerkehrsteilnehmerInnen. Vor einer Schule in Wien 22 – Wagramerstraße, Nähe UNO-City – wurden tastbare Bodenmarkierungsstreifen als Psychosperre für Radfahrer mit Bodenmarkierungsfarbe aufgebracht, die aufs Haar den tastbaren Bodenleitstreifen für sehbehinderte und blinde Menschen nach der ÖNORM V2102 ähneln. Der Haken ist nur, dass sie nicht längs zur Gehrichtung verlaufen und damit am sicheren Gehsteig „leiten“, sondern quer zur Gehrichtung angebracht sind, so dass sie mitten auf die Straße führen würden, sollte man sich als sehbehinderter oder blinder Mensch irrtümlich auf dieses „Leit“-System verlassen.
Nun hat sich der Vorsitzende des gemeinsamen Verkehrsgremiums der Sehbehinderten- und Blindenorganisationen der Ostregiion, Wolfgang Kremser, mit einem eindringlichen Appell an die zuständige Behörde, Magistratsabteilung 46, gewendet: „Leitstreifen entsprechend der ÖNORM V 2102 sind sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungshilfe vorbehalten und dürfen nicht für andere Zwecke (z.B. Psychobremse für Radfahrer) verwendet werden. Werden „Blindenleitlinien“ für andere Zwecke als für die Orientierung von sehbehinderten und blinden Menschen verwendet, könnte es aufgrund von Fehlinterpretation zu gefährlichen Situationen für die betroffenen behinderten Menschen kommen.“
Da fällt einem nur noch ein Zitat, frei nach Karl Krauß ein: „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.“