Bluttest auf Down-Syndrom

Der Bluttest auf Down-Syndrom darf nicht Kassenleistung werden, forderte heute die Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Forschung
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Corinna Rüffer verwies auf den Abschlussbericht „Nicht invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risikoschwangerschaften“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Der am 27. Juni 2018 veröffentlichte Bericht spreche nicht dafür, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen. Das IQWiG sei nicht sicher, ob der Test, der immer wieder als risikoarme Alternative zu invasiven Untersuchungen (Fruchtwasserpunktion etc.) beworben wird, die Zahl solcher Untersuchungen tatsächlich verringern würde.

Zudem geht das IQWiG davon aus, dass bei einem auffälligen Testergebnis die Rate der falsch-positiven Ergebnisse bei 17 Prozent liegen würde. Das bedeutet, fast einem Fünftel der Frauen, die ein auffälliges Ergebnis bekommen, würde zu einer invasiven Diagnostik – mit den damit verbundenen Risiken – geraten, obwohl sie kein Kind mit Trisomie erwarten.

Der IQWiG-Bericht ist nach Ansicht von Rüffer grundsätzlich keine gute Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Kosten für vorgeburtliche Bluttests zur Bestimmung von Trisomien von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden sollten: Menschen mit Down-Syndrom kommen darin nicht zu Wort, ethische Fragestellungen spielen kaum eine Rolle.

„Es darf bei solch weitreichenden Fragen keinesfalls allein dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überlassen werden, ob medizinische Verfahren oder Methoden Kassenleistung werden. Aufgabe des G-BA ist lediglich, die Wirksamkeit einer Behandlungsmethode zu bewerten. Das Gremium hat keine demokratische Legitimation, über ethische Fragen dieser Tragweite zu entscheiden“, betont die Abgeordnete.

Deutschland hat sich mit UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet „Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen (.) zu bekämpfen“. Der Bluttest aber habe keinen medizinischen Nutzen und führe sehr wahrscheinlich dazu, dass fast alle Schwangeren ihre Schwangerschaft abbrechen, wenn sie ein Kind mit Down-Syndrom erwarten.

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2 Kommentare

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