BMSK: Art.15a B-VG Vereinbarung zur Förderung der 24 Stunden Betreuung an Länder übermittelt

Sozialminister Erwin Buchinger hat heute die überarbeitete Fassung einer 15a-Vereinbarung mit den Ländern zur gemeinsamen Förderung der 24-Stunden Betreuung an die Bundesländer ausgesandt.

BMSK - Sozial- und Konsumentenschutzministerium
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Auf Basis eines vorangegangenen Begutachtungsverfahrens und des in den Finanzausgleichsverhandlungen erzielten Konsenses sollen ab 1. Jänner 2008 die Förderungen der bis zu 24 Stunden Betreuung zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den Ländern getragen werden.

Gefördert wird die Betreuung durch selbstständige Personenbetreuer in der Höhe von maximal 225 Euro und durch unselbstständige Betreuungskräfte in der Höhe von maximal 800 Euro pro Monat auf Basis von mindestens zwei Betreuungsverhältnissen. Die Kosten der Länder und Gemeinden für die 24-Stunden Betreuung sind mit 16 Millionen Euro jährlich gedeckelt. Insgesamt wird von Kosten von rund 40 Millionen Euro pro Jahr ausgegangen.

Bund und Länder verpflichten sich überdies zu einer bürgernahen, kundenorientierten Abwicklung der Förderverfahren und zu einer regelmäßigen Evaluierung der Förderung der 24-Stunden Betreuung.

Die 15a Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern soll am 10. Oktober 2007 unterschrieben werden.

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