BMUKK ist gefordert, Lehrer/innen mit Behinderung zu ermöglichen

Huainigg: Öffentlicher Dienst und Sozialpartner müssen Vorbildwirkung bei Einstellung behinderter Menschen gerecht werden

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

Mehr Engagement bei der Einbindung behinderter Menschen in die eigenen Arbeitsbereiche fordert der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg von Bund, Ländern und Gemeinden.

„Die Gebietskörperschaften, aber auch die Sozialpartner, sind ausnahmslos gefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Einstellung von behinderten Arbeitnehmern nachzukommen. Sie haben eine Vorbildfunktion und müssen dieser auch gerecht werden“, sagt der Abgeordnete.

Nur rund ein Viertel der österreichischen Unternehmen erfüllt die Einstellungspflicht. „Man kann jedoch die Privatwirtschaft nicht in die Pflicht nehmen, wenn nicht einmal der öffentliche Bereich hier die gesetzlichen Auflagen erfüllt und damit ein gesellschaftspolitisches Zeichen setzt“, so Huainigg.

„Das Unterrichtsministerium zum Beispiel erfüllt nicht einmal ansatzweise die Einstellungspflicht und liegt mit rund 1.300 Stellen im Minus. Begründet wird dies häufig mit dem Hinweis, dass es vorwiegend Lehrer/innen sind, die dienstrechtlich dem BMUKK unterstehen, und es eben kaum Lehrer/innen mit Behinderung gibt. Gleichzeitig verwehrt das BMUKK behinderten Menschen den Zugang zur Lehrerausbildung“, zeigt der ÖVP-Behindertensprecher einen eklatanten Widerspruch auf.

2006 hat der Gesetzgeber den Begriff der „körperlichen Eignung“ aus vielen Berufszugangsbestimmungen gestrichen. Im neuen Gesetz zu den Pädagogischen Hochschulen wurde die „körperliche Eignung“ bewusst nicht mehr als Aufnahmekriterium aufgenommen, um behinderten Menschen den Lehrberuf zu ermöglichen.

Umso unverständlicher, dass das BMUKK mit einer Verordnung 2007 den Berufszugang für behinderte Menschen wieder beschlossen hat.

Das bedeutet einen Verstoß gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und konterkariert den Willen des Gesetzgebers! Warum soll etwa ein Rollstuhlfahrer nicht in einer Klassen unterrichten können? Auch ein blinder oder gehörloser Lehrer ist mit unterstützender Assistenz möglich. Die Eignung für den Lehrerberuf auf die „körperliche Eignung“ zu reduzieren ist ein falscher Ansatz, es kommt viel mehr auf die Persönlichkeit und Fähigkeiten wie pädagogische und fachliche Kompetenz an! Wie in allen Berufsfeldern gibt es heute schon Unterstützungsmodelle wie die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, die auch beim Lehrerberuf sinnvoll ist. Daher ist es unverständlich, warum noch immer nicht behinderte Studenten an den pädagogischen Hochschulen zugelassen sind“, sagt Huainigg und resümiert abschließend: „Das Unterrichtsministerium ist gefordert, mit Behindertenorganisationen den Arbeitsplatz für behinderte Menschen an der Schule als Lehrer neu zu beschreiben und einen nicht diskriminierenden Kriterienkatalog auszuarbeiten.“

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